Das deutsche Maserati - Forum

Normale Version: Dekra & co. müssen bei HU nun fahren...
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MM_Yannick

Ab dem 1.4.2012 gilt nun offiziell die neue
Regelung bei der HU.

Jeder Prüfer muss das zu prüfende Auto
auf der Strasse fahren.
Eine absolut dämliche Regelung, die ich
persönlich nicht in Ordnung finde und auch unsinnig.
Das finden sogar einig Prüfer.

Den Prüfer auf den Rollenprüfstand fahren lassen ist das eine,
auf die Strasse rausfahren lassen aber das andere.
Manchem Autofahrer wird es egal sein, doch einigen
Automobilliebhabern mit Sicherheit nicht.
Man stelle sich einen jungen Prüfer vor, der nicht
weiß wie man mit einem Exoten umgeht.

Neu ist auch, das die Prüfstellen ab 1.4.2012 den
verpassten HU Termin mit der Plakette nicht
mehr zurückdatieren ( zb: HU 05/12, HU Termin aber
am 6/12 ), stattdessen wird pro verspätetem Monat
eine Gebühr/Strafe verrechnet.

Ciao, Yannick
Einfach nur dämlich...es gibt Leute die lassen ihren Sportwagen nicht mal engste Verwandte und gute Bekannte fahren. Regelung ist bestimmt da, damit die Tüfler wieder etwas mehr Gefallen an ihrem Beruf finden. Der Großteil weiß ja eh nicht wie ein F1-Getriebe zu benutzen gilt.

Ciao, Marco

P.S. Ich glaube nicht, dass manche ihren Enzo so leicht aus der Hand geben!
Was wenn z.B. (HU 02/12) ist und das Auto abgemeldet ist und Sommerbereifung drauf hat und es schneit, dann bleibt ihm keine andere Wahl als zu warten und für 2 Monate Gebühren zahlen.
mhhh, find ich auch nicht so toll!!

Was z.b. wenn ich mein Auto zum TÜV bring zur HU + AU und bei der Probefahrt beschädigt er mein Auto oder Schrottet ihn ??

Kann mir vorstellen das des noch sehr viel Diskusionsstoff gibt!!
Ja, was die Fahrzeugüberprüfung angeht, da seid Ihr lieben Kollegen aus Deutschland leider etwas benachteiligt. In good old Austria hat man immerhin 6 Monate Zeit, sich um die Begutachtung zu kümmern. Und der Sprit ist auch teurer. Aber in Summe macht Ihr das schon wieder wett, denn wenn ich dran denke was wir in unserer Bananenrepublik an Normverbrauchsabgabe, CO2-Strafe, Versicherung, motorbezogener Steuer usw. zahlen, wird mir ganz übel. Alles im Sinne der Umwelt - dass dann die Dieselbusse unserer öffentlichen Verkehrsbetriebe fröhlich vor sich hin rußen können.

Na, um wieder "on-topic" zu kommen: Hab mal gehört, dass bei uns einer vom TÜV den Porsche einer Kundschaft nach leichtem Drift in den Büschen geparkt hat. Ein anderer soll sogar durch das geschlossene Hallentor gerauscht sein. Da fällt mir spontan vom Söllner Hansi das Rasenmäherlied ein.

So, genug gelästert!

Liebe Grüße an Alle!

Michael (alias Fossi)
Gut wenn man den Prüfer kennt. Da hab ich mit fahren lassen eigentlich kein Problem.
Biglaugh

Oder man versteigert die fällige HU an den meistbietenden Prüfer :

Biete HU Untersuchung MC12, Gebote ab 500 Euro an ...........
Biglaugh

Daniel
Tja, wir Schweizer dürfen das ja schon längst über uns ergehen lassen. Immerhin nur auf der "Teststrecke" und nicht im Strassenverkehr. Bisher habe ich immer darauf bestanden, neben dem Prüfer auf dem Beifahrersitz Platz zu nehmen. Wurde mir noch nie verwehrt. Ich schau dem Prüfer dann immer sehr genau auf die Finger.

Greets
mbr
@Fossi
Du hast Dich als Bananenrepublikaner geouted, darauf heben wir einen Drink
Hab ich auch gemacht!
Davon ausgehend dass Du Ö mindestens so magst wie ich, wenn nur die Verwaltung der Verwaltung von der Verwaltung nicht wäre, bin ich über die Art und Weise wie wir die regelmäßige Überprüfung unserer Fahrzeuge über die Bühne kriegen sehr zufrieden.
Den Maserati sehen auf alle Fälle keine ÖAMTCler und auch keine Landwirtschaftsmechaniker, sondern nur die MaseratiWerkstatt zum Pickerl machen.

Ciao Hans
Marco Maserati schrieb:Was wenn z.B. (HU 02/12) ist und das Auto abgemeldet ist ...

Hi,
das ist kein Problem.

Du solltest nur zum "erst möglichen Termin" aufkreuzen. Ab dem Folgetermin mit Saison-Kz sollte es dann ja eh kein Thema mehr sein.
Die Wetterproblematik kannst Du (können wir) ja immer haben.

VG!
//René
Das betrifft uns doch nicht
Die Probefahrt gilt doch nur für neu zugelassene Fahrzeuge ab April 2012. Der 1. Prüftermin ist bei Neufahrzeugen nach 3 Jahren fällig. Die 1. Probefahrt beim Tüv ist dann 2015 fällig.
René
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