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File Line Function
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/inc/functions.php 1363 errorHandler->error_callback
/inc/functions_post.php 735 user_permissions
/showthread.php 1121 build_postbit
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Bitte um Einschätzung - Ungereimtheiten beim Kauf von Schweiz-Import
#1
Hallo allerseits,

bin gerade dabei, mir ein Alltagsfahrzeug zuzulegen (leider kein MASERATI), welches von einem deutschen Händler angeboten wird, der es aus der Schweiz importiert hat.

Nun gibt es plötzlich Schwierigkeiten bei der Abwicklung, und ich bin mir nicht ganz sicher, wie ich agieren kann/muss/sollte - bitte deshalb um Einschätzungen bzw. Hinweise.

- Der Wagen wurde vom Händler angeboten für 13750,- Euro, MwSt. ausweisbar.
Telefonische Auskunft: "Das ist die Einfuhrumsatzsteuer, die wird beim Kauf ausgewiesen!". Soso, aha. Prima für mich als Selbstständigen.

- Ich: "Der ist gut, bitte reservieren. Will ich kaufen". Daraufhin erfolgt Import durch den Händler. Ca. drei Wochen Aufbereitung/Vorbereitung durch den Händler, kleinere Reps, TÜV, Gutachten - wir haben keine Eile.

- Jetzt ist Termin für Besichtigung/Kauf/Übergabe festgelegt (in 10 Tagen), und plötzlich heißt es: MwSt. ist leider nicht mehr ausweisbar, da der Wagen "von privat" importiert werden musste.
Für mich als Selbstständigen ist das praktisch eine Preiserhöhung um 19%!

Nun Fragen:
Das muss dem Händler doch seit Wochen bekannt sein, seit dem Kauf in der Schweiz, wenn es so wäre, oder?
Soll ich ganz plump über den Tisch gezogen werden?
Ist es nicht egal von wem der Wagen kommt, denn in der Rechnung ausgewiesen wird ja angeblich die Umsatzsteuer, die bei der Einfuhr bezahlt wurde?

Hab so den Eindruck, ich soll durch dieses Manöver aus dem Geschäft rausgekickt werden, weil ... er den Wagen doch lieber an einen Kumpel verkaufen will ... oder er mit dem Preis nicht mehr hinkommt ... äußerst dubios.
Leider hab ich nicht so ganz das Zoll- und Steuer-Know-how um das genau einzuschätzen.

Habt ihr eine (qualifizierte) Meinung dazu?
Bin für Hinweise dankbar.

Mit sonnigen Grüßen,
hoehenberger
Quattroporte IV 2.8
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#2
Also zunächst einmal ist richtig, dass bei der Einfuhr aus der Schweiz keine Mwst., sondern 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig ist. Die ist beim Zollamt vom Importeur zu entrichten. Bei uns macht das immer der Spediteur und wir bekommen von dem eine Rechnung.

Aber die Frage, inwieweit das mit Mwst. ausweisbar gleichzusetzen ist, kann ich Dir nicht beantworten.

Vielleicht wären aber ein paar zusätzliche Informationen hilfreich:
Wer ist denn Dein Verkäufer? Kaufst Du direkt von dem Typen aus der Schweiz und der Händler tritt nur als Vermittler auf, oder ist er auch Dein Vertragspartner im Kaufvertrag?

Auf eines möcht ich aber noch hinweisen - bzw. Du schreibst, das Angebot war schon ausweisbar. Hast Du das schriftlich oder nur die mdl. Zusage vom Händler. Wenn er es schon so angeboten hat und er der Vertragspartner ist, würde ich mich erst mal stur stellen und das Telefonat beseite lassen und statt dessen auf das Angebot, was Du ja beauftragt hast, pochen.

Ähm, gibts einen schriftlichen (Liefer-)Vertrag? Und was sagt der aus?
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#3
Vielleicht ist der Grund warum der "Privatimport" gemacht wurde, nur um etwas Steuern zu sparen. Es wird dann sehr gerne eine nierdrigere Ankaufrechnung beim Zoll vorgelegt um auf den ausgewiesenen "Kaufpreis" die Abgaben zu entrichten.

Oder... Oder... Oder...
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#4
hoehenberger schrieb:- Jetzt ist Termin für Besichtigung/Kauf/Übergabe festgelegt (in 10 Tagen), und plötzlich heißt es: MwSt. ist leider nicht mehr ausweisbar, da der Wagen "von privat" importiert werden musste.
Für mich als Selbstständigen ist das praktisch eine Preiserhöhung um 19%!

...egal von wem der Wagen importiert wird, 19% Einfuhrumsatzsteuer muss immer bezahlt werden. Damit kann ein Vorsteuerabzugsberechtigter in D dies über seine MwSt.-Erklärung in jedem Fall zurückholen.

Es gibt eigentlich aus meiner Sicht nur zwei Erklärungen:

1. Wie Pantera sagt, die Rechnung ist offiziell niedriger ausgefallen, um weniger Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen. Macht eigentlich keinen Sinn für den Händler, denn er muss das schwarz gezahlte Geld zu dem offiziellen Kaufpreis hinzu ja auch aus den Büchern kriegen. Es sei, denn, das war nie in den Büchern...

Wenn er einen Privatmann das Auto importieren lässt, zahlt dieser ja Betrag x + 19% Einfuhrumsatzsteuer. Der Händler kauft das Auto vom Privatmann und verkauft es an Dich weiter - da muss er dann ja richtig gut am Auto verdienen, damit sich das rechnet. Bist Du sicher, dass das Auto so gut ist? Der Franken hat schließlich auch ganz schön aufgewertet, was einen guten Deal noch weniger wahrscheinlich macht.

Du könntest ihn fragen, ob bei einem geringer ausweisbaren Kaufpreis die MwSt. ausweisbar wäre (Du dann den Rest also auch schwarz on top drauflegst - bringt Dir eigentlich auch nichts. Bei einem geringeren offiziellen Kaufpreis kannst Du das Auto später natürlich auch günstiger auslösen aus der Firma)

2. Das Auto ist über den Händler importiert worden, der hat sich die MwSt. wiedergeholt und ihn dann an einen vorgeschobenen Privatmann für kleines Geld weiterverkauft. Einmal in privater Hand, ist die MwSt. natürlich weg. In dem Fall müsste man sich auch fragen, warum er das tut. Um die Gewährleistungsansprüche des Händlers zu umgehen?

Frag doch mal nach den Zollpapieren, ob er da was hat.

Viel Erfolg

Don Jupp
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#5
Danke.

@ Sylvester: Ich kaufe vom deutschen Händler. Er hat importiert.
Sein Angebot war schon ausweisbar. Das habe ich noch als PDF-Datei, in Form eines "Exposés", so könnte man das nennen. Das Angebot aus dem Internet hat der Händler vor ein paar Tagen entfernt - verständlich, da ja alles "in trockenen Tüchern" schien. Es ging nur noch um den Termin.

Es gibt keinerlei Vertrag. Nur meine Ansage: Bitte reservieren + holen, ich kaufe wenn der Wagen da ist. Er: O.K., let's go.

@ pantera874: Also gibt es tatsächlich einen "Privatimport" und einen "Händlerimport" aus der Schweiz, was später auch Auswirkungen auf die Ausweisbarkeit der MwSt. hat? Ergo hat das dann doch nichts mit der entrichteten Einfuhr-Ust. zu tun, denn die muss ja auf jeden Fall an der Grenze entrichtet werden, egal ob da ein Privatmann oder ein Händler kommt.
Ich blick da nicht durch ...

Frustriert,
hoehenberger
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#6
Richtig, eine Privatperson ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt und kann somit auch keine Umsatzsteuer ausweisen.Ein Gewerbetreibender schon.
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#7
@ Don Jupp:
Das mit dem Franken und dem guten Deal stimmt, hast recht. Ein Auto aus der Schweiz zu holen, wenn ich hier in D zehn vergleichbare Autos zur Auswahl habe, lohnt oft nicht mehr. Aber manchmal werden dort einzigartige Stücke angeboten, minimale Km, perfekt gepflegt, sehr geschmackvolle Farbkombinationen (die in D nie bestellt wurden), mit Extras vollgestopft (Geld spielt ja keine Rolle ...), da kann man schonmal schwach werden.

Wie auch immer, das hätte dem Händler spätestens klar sein müssen vor ein paar Wochen, als er den Wagen kaufte und aus der Schweiz holte ... ist einfach link, ein paar Tage vor der Übergabe mit der Info "keine MwSt." anzukommen.
Ich vermute auch, da läuft irgendwas, da hat sich irgendeiner die MwSt. und/oder die Einfuhr-Ust. eingesackt bzw. wiedergeholt, und jetzt soll für den höheren Bruttopreis an den Endkunden verkauft werden genauso wie "von privat an privat". Wer kennt schon die ganzen Tricks ...

"GEBRAUCHTWAGENHÄNDLER" ... mir reichts echt ...

Hab dem Händler nun geantwortet, dass wir eine Abmachung haben, und dass ich solche Änderungen der Konditionen, darunter auch de fakto Preiserhöhungen kurz vor Übergabe nicht akzeptiere.
Schaun mer mal ...

Danke für die Infos,
hoehenberger
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