16.11.2015 - 20:08
Bln4eva schrieb:Sorry Peterson aber das ist aber weder Nötigung noch Bedrohung.... und noch nicht einmal das. An Petersons Stelle würde ich den Anwalt wechseln. Denn schon 1953 (!!) hat der BGH diese Frage entschieden. Das Urteil gehört zum Rucksackwissen jedes Juristen und kannst man hier nachlesen: BGH v. 19.11.1953, Az.: 3 StR 17/53, BGHSt 5, 254-262
Für die Nötigung bedarf es einer erfolgreichen Handlung, Duldung oder Unterlassung deinerseits. Alles Andere bliebe beim Versuch.