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File Line Function
/inc/class_error.php 153 errorHandler->error
/inc/functions.php 1363 errorHandler->error_callback
/inc/functions_post.php 735 user_permissions
/showthread.php 1121 build_postbit
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/showthread.php 1121 build_postbit



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alter Bekannter / 3200 bei Ebay
#1
den hatten wir doch letztens hier im Forum?!
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?View...SS:DE:1123 
Mal sehen, wie er dieses mal weggeht...
Grüße,
Siggi
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#2
@ siggi-k: Ich habe das ebay-Angebot auch gestern entdeckt und dem Anbieter daraufhin folgende Nachricht (über ebay) geschickt:

"Hallo!

Dies ist der im Deutschen Maserati-Forum veröffentlichte Bericht des Herrn, der Ihren Maserati zuletzt hier bei Ebay ersteigert hatte:

RE: 3200GT bei Ebay ersteigert

hallo,
bin grad nachhause gekommen, hab den Maserati leider nicht gekauft.
Entsprach nicht meiner Vorstellung.
Gründe:
- Fahrzeug komplett nachlackiert,
- an manche Stellen Rost,
- Motorlampe leuchtet,
- Motorraum unten ölundichtigkeit,
- Kühler rostet stark,
- Fahrersitz deutliche Gebrauchspuren,
- Kratzer Frontstossstange,
- alle 4 Felgen haben Bordsteinschrammen,
- wellblech Fahrer- und Beifahrerseite durch die Nachlackierung,
- Reifenprofil 3-4mm
- Endschalldämpferposition stimmen nicht überrein

insgesamt 6 Halter, hab die die Finger weg gelassen nach einem ordentlichen Check.
Muss leider weitersuchen, ich dachte ich hätte ein Schnäppchen gemacht

gruss an alle

Frage: Finden Sie es okay, den Wagen trotzdem so zu beschreiben, wie Sie dies nunmehr tun?

- palandt71"

Das Fahrzeug in der nunmehr erneut geschehenen Art zu beschreiben, ist m. E. strafrechtlich relevant.

Auf ihn mit Gebrüll, Leute!!!

Gruß,
Uli
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#3
Wo kein Kläger da kein Richter!
Grüße
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#4
Ist sicherlich korrekt, Uli.
Aber auf ebay wird nunmal leider gelogen, dass sich die Balken biegen.
Die Typen haben da keinerlei Unrechtsbewusstsein ...

Was hilft? Z.B. die Inserate zwischen den Zeilen lesen, auf bestimmte Hinweise achten, telefonisch gezielt nachfragen ...

Gruß,
hoehenberger
Quattroporte 2.8
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#5
ich denke, wer um die Schwächen bei Ebay weiß, kann auch ganz gut dort einkaufen. Wichtig ist halt, sich das Fahrzeug bei Abholung nochmal genau anzuschauen - bevor man zahlt! - wie man das bei einem ganz normalen Kauf auch machen würde. Man kann das Ding dann ja auch jederzeit stehen lassen und sein Geld wieder mit heim nehmen.
Aber stimmt schon, auf Ebay wird ein haufen Müll angeboten und in den schönsten Farben beschrieben...

Siggi
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#6
@siggi-k: nee, siggi, man kann eben nicht das Ding dann einfach stehen lassen und sein Geld wieder mit heim nehmen. Wenn es sich nämlich nicht um ein sog. Fernabsatzgeschäft, also ein solches handelt, das unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Internet) zwischen einem UNTERNEHMER und einem Verbraucher geschlossen wird, sondern um eines zwischen zwei Verbrauchern, sprich :"von privat an privat", ist ein Widerruf der auf Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung seitens des Bieters / Käufers nicht möglich. Dann bleibt nur noch die Möglichkeit, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung in Form des Verschweigens der Mängel anzufechten bzw. von diesem zurückzutreten, wobei auch für den Rücktritt dann, wenn ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde, Arglist des Verkäufers vorliegen muss. Und jetzt die Krux: Während der Widerruf (Fernabsatzgeschäft) ohne jedes billigenswerte Motiv rechtswirksam erklärt werden kann, muss der KÄUFER im Falle des Rücktritts (Mängelgewährleistung) bzw. der Anfechtung die Arglist des Verkäufers BEWEISEN.
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#7
"Maserati 3200 GT Sehr gepflegtes Liebhaberfahrzeug im Originalzustand, Sommerfahrzeug, neue Reifen".

Wenn der beschriebene Zustand vom letzten potenziellen Käufer tatsächlich so ist ( bis auf die Einbauposition der Endschalldämpfer, da hat die Werkstatt einfach mies gearbeitet ) , dann ist alleine schon die
Einleitung der Beschreibung eine "arglistige Täuschung".

Beim Kauf eines 4200 kann man versuchen etwas günstiges zu finden, aber um himmelswillen nicht beim 3200,
der liebesbedürftigen Diva schlecht hin.
Mehr Geld in die Hand nehmen und seriös einkaufen gehen, fertig.

Ciao, Yannick
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#8
@ Anwalt: naja, den möchte ich sehen, der auf Erfüllung des Vertrags klagt. Damit kommt man doch mit der Sachlage vor Gericht kaum durch. ODER???
Zur Not würde ich mich dann auf "unwillentlich abgegebene Willenserklärung" berufen, da ich ja auf ein Fahrzeug bieten würde, das der Beschreibung objektiv entspicht. Naja, zum Glück hab ich das Problem momentan nicht, obwohl ich bei Ebay auch schon ein paar mal in die Schei... gegriffen habe. Da ging es aber um wesentlich geringere Summen.
Offenbar war es für den letzten Käufer ja auch kein Problem, vom Vertrag zurückzutreten.

Grüße, Siggi
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#9
hallo,
für mich sind ebay-geschäfte, die eine Taschengeldhöhe überschreiten, unverständlich, Um seinen Traummasi zu finden, muss man auch mal den Computer runterfahren, die Stube verlassen und einige Händler und Privatleute aufsuchen, um sich kundig zu machen. Für den verwaisten ebay-masi findet sich wieder jemand, bin überzeugt das morgen Früh irgendwo,irgendwer wach wird,der glaubt, dass er in einem 1-euroladen etwas ersteigert im Wert von 2 Euro. Eigentlich ist es unterhaltsam zu lesen, wieviel Wege es anscheinend gibt, zu einem Traummasi zu kommen.
Servus
Josef
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#10
Hallo Leute,
ich melde mich nochmal weil der Verkäufer mich gestern angerufen hat und mir mit Anwalt gedroht hat weil ich hier im Forum einen Erfahrungsbericht gepostet habe über seinen Maserati den ich ersteigert habe, angeblich rufen bei ihm Leute aus dem Forum an und beschimpfen ihn.
Also ich will hier was klarstellen, für was gibts eigentlich diese Foren???
Wenn sich Forumsmitglieder nicht austauschen können???
Ich hab den Verkäufer auch nicht persönlich angegriffen, ich habe nur den Wagen beschrieben, darf ich es nicht????
Der Verkäufer selbst ist ein super netter Typ, muss ich schon sagen.
Also lass den guten Mann seinen Wagen verkaufen.
Jeder muss für sich selbst wissen was er sucht und wie er sich seinen Traumwagen vorstellt.

gruss
Speedbike10(ebayname)
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