28.07.2011 - 08:44
@siggi-k: ich würde - wenn ich rechtsschutzversichert wäre: in jedem fall - auf erfüllung klagen, schon weil - wie gesagt - nicht mich als Verkäufer, sondern den Käufer die Beweislast träfe. Ich könnte mich in dem Prozess beruhigt zurücklehnen und schlicht behaupten, dass ich als technischer Analphabet schlicht keine Ahnung vom technischen Zustand hatte - der Käufer müsste mir das Gegenteil beweisen - Wie?!
@speedbike: Also zunächst einmal: Ich gehöre nicht zu den Anrufern. Den Zweck eines Forums hast Du natürlich völlig zutreffend erkannt. Der vom Verkäufer in Anspruch zu nehmende Anwalt wird ihn darüber aufklären, dass Deinerseits kein rechtswidriges Verhalten vorliegt und ihm daher auch keine Ansprüche gegen Dich zustehen. Ich würde Dich in dieser Sache vertreten - pro bono, versteht sich.
@speedbike: Also zunächst einmal: Ich gehöre nicht zu den Anrufern. Den Zweck eines Forums hast Du natürlich völlig zutreffend erkannt. Der vom Verkäufer in Anspruch zu nehmende Anwalt wird ihn darüber aufklären, dass Deinerseits kein rechtswidriges Verhalten vorliegt und ihm daher auch keine Ansprüche gegen Dich zustehen. Ich würde Dich in dieser Sache vertreten - pro bono, versteht sich.