04.04.2007 - 10:55
@nomichael:
Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet - BGH, Urteil vom 27.03.07, Az.: VI ZR 101/06
Der Betreiber eines Forums im Internet haftet ab Kenntniserlangung für den Inhalt eines dort eingestellten Beitrags, unabhängig von den Ansprüchen des Verletzten gegen den Verfasser des beanstandeten Beitrags. Die Haftung des Forenbetreibers besteht auch dann, wenn dem Verletzten die Identität des Verfassers bekannt ist. Der Verletzte kann daher wahlweise den Verfasser oder den Forenbetreiber in Anspruch nehmen.
Das ist eben das Problem. Solange Du Dich mit einem Transparent vor die Werkstatt stellst, sind die Folgen Dein Bier. Hier haftet Manfred alias "me" aber einfach mit und solange du hier nur nicht belegte Behauptungen aufstellst, kann auch der Forenbetreiber wegen übler Nachrede und Geschäftsschädigung belangt werden.
Aus meiner Sicht ist die Grenze dann erreicht, wenn Du schreibst "ich habe mit der Werkstatt von XY keine guten Erfahrungen gesammelt" Punkt, das reicht. Wer das dann genau wissen will, kann Dich anmailen. Damit kommst Du Deiner gewünschten Infoprmationspflicht nach und gut ist. Nur hier in die Öffentlichkeit gehört es halt nicht.
Aber das reicht ja auch: wer auf Nummer sicher gehen will, geht zu Werkstätten , die hier evtl. sogar wiederholt empfohlen werden. Und auch da wird es wechselnde Meinungen geben. Ich bewege mich schon lange in Bezug auf verschiedene Marken in der Automobilszene und da gibt es von nahezu jedem professionellen Anbieter der ein gewisses Kundenpotential überschreitet irgendeine negative Geschichte....
Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet - BGH, Urteil vom 27.03.07, Az.: VI ZR 101/06
Der Betreiber eines Forums im Internet haftet ab Kenntniserlangung für den Inhalt eines dort eingestellten Beitrags, unabhängig von den Ansprüchen des Verletzten gegen den Verfasser des beanstandeten Beitrags. Die Haftung des Forenbetreibers besteht auch dann, wenn dem Verletzten die Identität des Verfassers bekannt ist. Der Verletzte kann daher wahlweise den Verfasser oder den Forenbetreiber in Anspruch nehmen.
Das ist eben das Problem. Solange Du Dich mit einem Transparent vor die Werkstatt stellst, sind die Folgen Dein Bier. Hier haftet Manfred alias "me" aber einfach mit und solange du hier nur nicht belegte Behauptungen aufstellst, kann auch der Forenbetreiber wegen übler Nachrede und Geschäftsschädigung belangt werden.
Aus meiner Sicht ist die Grenze dann erreicht, wenn Du schreibst "ich habe mit der Werkstatt von XY keine guten Erfahrungen gesammelt" Punkt, das reicht. Wer das dann genau wissen will, kann Dich anmailen. Damit kommst Du Deiner gewünschten Infoprmationspflicht nach und gut ist. Nur hier in die Öffentlichkeit gehört es halt nicht.
Aber das reicht ja auch: wer auf Nummer sicher gehen will, geht zu Werkstätten , die hier evtl. sogar wiederholt empfohlen werden. Und auch da wird es wechselnde Meinungen geben. Ich bewege mich schon lange in Bezug auf verschiedene Marken in der Automobilszene und da gibt es von nahezu jedem professionellen Anbieter der ein gewisses Kundenpotential überschreitet irgendeine negative Geschichte....
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The difference between men and boys
is the price of their toys
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