Hi Dave, Anzeige ist doch vieleicht etwas übertrieben. Ich verstehe Deinen Ärger, kenne aber aus der Vergangenheit einige solcher Geschichten. Mit einer "Anzeige" handelst Du Dir nur unnötigen Aufwand ein, der DIR nichts bringt. Du willst ja in erster Linie den Scheinwerfer und keinen langwierigen Stress. Daher würd ich dem Herrn schriftlich eine Frist setzen, bis zu der Dein Scheinwerfer eintreffen soll, bevor Du Rückerstattung des Betrags forderst, auch mit Frist dann. Einschreiben sind da oft schon recht wirkungsvoll. Sollte - was ich nicht glaube - beides erfolglos sein, kannst Du einen Mahnbescheid über deinen überwiesenen Betrag an den Herrn schicken, damit kommst Du dann sicherlich definitiv zu einem Ergebnis, denn aus meiner Sicht handelt der hier benannte "S" nicht böswillig, sondern einfach nur fahrlässig...
P.
P.
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The difference between men and boys
is the price of their toys
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