22.10.2009 - 17:36
also raul - ich hab nun 60.000 km - gekauft mit 28.000 km und war 2 mal in der Werkstätte. Alles nur Service - das war´s. Nein, einmal wegen Check engine, aber das hat sich von selbst repariert - einfach etwas Wasser im Tank gewesen. ich denke, da gibt es jede Menge neuer FAhrzeuge mit viel mehr Problemen.
ich post hier mal was von Jaguar:
Dies ist der Beitrag, der gerade geschrieben wurde:
***************
Guten Abend,
ich vertrete einen Mandanten, dessen Jaguar XJ6 2.7 D mit DPF bei nicht mal 8.000 km und 10 Monaten im Jahr 2008 einen kapitalen Motorschaden erlitten hat. Das Auto wurde überwiedend im Kurzstreckenverkehr eingesetzt. Der Motorschaden trat bei einer längeren Autobahnfahrt auf. Die DEKRA hat den Motor im Auftrag von Jaguar Deutschland untersucht und hat hierbei festgestellt, dass ca. 1 Liter Dieselkraftstoff im Ölkreislauf vorhanden war (sog. "Ölvermehrung" oder "Motorölverdünnung"). Dies habe zu einer mangelnden Schmierfähigkeit und schließlich zu einem Abriss des Schmierfilmes und zu einem Lagerschaden geführt (dazu hier mehr: Druckansicht (http://www.forschung-sachsen-anhalt.de/c...php3?lang= ) )
Jaguar und Arden haben sich zunächst gegenseitig die Schuld zugeschoben. Das Autohaus wollte sich von alldem erst nichts annehmen. Im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens wurde ein weiteres Gutachten erstattet. Der Gutachter geht davon aus, dass es sich um ein "Kurzstreckenfahrzeug" handelt und hat ausgeführt, dass durch die (häufige) Regenerierung des DPF zusätzlich Diesekraftstoff eingespritzt wird, der in den Ölkreislauf gelangen kann. Zur Filterregeneration wird zusätzlich Kraftstoff eingespritzt, um die Abgastemperatur zu erhöhen, damit der Filter sich freibrennen kann. (Gut beschrieben bei Wikipedia zum Thema "Nacheinspritzung": Dieselrußpartikelfilter ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Dieselru%C3...ikelfilter ) ).
Das Autohaus hat den Einbau eines neuen Motors angeboten, was mein Mandant, der ein anderes Auto haben möchte, abgelehnt hat. Der Motorv wäre von Jaguar bezahlt worden. Das Klageverfahren geht gegen das Autohaus. Jaguar und Arden sind dem Streit auf Seiten des Autohauses beigetreten. Das Autohaus meint, der Kunde (der in 15 Jahren acht Jaguar dort gekauft hat) habe selber schuld. Er hätte die "Ölvermehrung" durch das notwendige Prüfen des Ölstandes bemerken müssen.
Das Auto verfügt über eine gelbe sowie eine rote DPF-Kontrolleuchte. "Gelb": Regenerierung durchführen und "rot": Auto in die Werkstatt. Hier hat keine der Lampen aufgeleuchtet - niemals!
Der BGH hat in seinem Urteil vom 04.03.2009 (Az. VIII ZR 160/08) entschieden, dass die Erforderlichkeit von Regenerationsfahrten bei Kurzstreckenbetrieb von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern kein Sachmangel ist. Damit wurde eine Entscheidung des OLG Stuttgart abgeändert.
Die Frage ist heftig umstritten gewesen. Das OLG Stuttgart hatte darauf abgestellt, dass bei “ganzheitlicher Betrachtungsweise” ein Mangel im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB vorliege. Hierbei wurde die Vergleichsgruppe aller Dieselfahrzeuge – also auch anderer Hersteller – genommen und gefragt, ob diese generell nicht kurzstreckentauglich seien. Der “nicht gezielt aufgeklärte Duchschnittskäufer” gehe bei einem Dieselfahrzeug von einer uneingeschränkten, nicht durch Regenerationsfahrten unterbrochenen Kurzstreckentauglichkeit aus. Der Einbau eines Partikelfilters diene nach seiner Vorstellung nur der Verringerung des Schadstoffausstoßes.
Der BGH hat demgegenüber als Vergleichsgruppe “Fahrzeuge mit Partikelfilter” herangezogen. Da nach den unangegriffenen Feststellungen des Berufungsgericht nach Einholung eines Sachverständigengutachtens die Fahrzeuge aller Hersteller mit Partikelfilter nicht kurzstreckentauglich seien, liege kein Mangel vor. Außerdem komme es für die Ermittlung der zu erwartenden Beschaffenheit weder auf die konkret vorhandene Vorstellung des Käufers an noch auf einen durchschnittlichen technischen Informationsstand. Da alle Fahrzeuge vergleichbarer Bauart mangelnde Kurzstreckentauglichkeit aufwiesen, fehle es schon einer Grundlage für eine entgegenstehende Erwartung.
Der Rechtsstreit wurde an das OLG Stuttgart zurückverwiesen, da das OLG nun in tatsächlicher Hinsicht überprüfen muß, ob – wie vom Kläger vorgetragen – das System mangelhaft ist.
Das OLG Hamm (Urteil vom 19.03.2009, Az. I-2 U 194/08) hat sich nunmehr der Auffassung des BGH angeschlossen; außerdem ist das OLG der Auffassung, dass ein mangelhaftes Handbuch, welches auf die Problematik nicht hinweist, nur eine Bagatelle darstellt, die nicht zum Rücktritt berechtigt (zitiert nach ADAJUR Newsletter vom 29.09.2009).
ich post hier mal was von Jaguar:
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Guten Abend,
ich vertrete einen Mandanten, dessen Jaguar XJ6 2.7 D mit DPF bei nicht mal 8.000 km und 10 Monaten im Jahr 2008 einen kapitalen Motorschaden erlitten hat. Das Auto wurde überwiedend im Kurzstreckenverkehr eingesetzt. Der Motorschaden trat bei einer längeren Autobahnfahrt auf. Die DEKRA hat den Motor im Auftrag von Jaguar Deutschland untersucht und hat hierbei festgestellt, dass ca. 1 Liter Dieselkraftstoff im Ölkreislauf vorhanden war (sog. "Ölvermehrung" oder "Motorölverdünnung"). Dies habe zu einer mangelnden Schmierfähigkeit und schließlich zu einem Abriss des Schmierfilmes und zu einem Lagerschaden geführt (dazu hier mehr: Druckansicht (http://www.forschung-sachsen-anhalt.de/c...php3?lang= ) )
Jaguar und Arden haben sich zunächst gegenseitig die Schuld zugeschoben. Das Autohaus wollte sich von alldem erst nichts annehmen. Im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens wurde ein weiteres Gutachten erstattet. Der Gutachter geht davon aus, dass es sich um ein "Kurzstreckenfahrzeug" handelt und hat ausgeführt, dass durch die (häufige) Regenerierung des DPF zusätzlich Diesekraftstoff eingespritzt wird, der in den Ölkreislauf gelangen kann. Zur Filterregeneration wird zusätzlich Kraftstoff eingespritzt, um die Abgastemperatur zu erhöhen, damit der Filter sich freibrennen kann. (Gut beschrieben bei Wikipedia zum Thema "Nacheinspritzung": Dieselrußpartikelfilter ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Dieselru%C3...ikelfilter ) ).
Das Autohaus hat den Einbau eines neuen Motors angeboten, was mein Mandant, der ein anderes Auto haben möchte, abgelehnt hat. Der Motorv wäre von Jaguar bezahlt worden. Das Klageverfahren geht gegen das Autohaus. Jaguar und Arden sind dem Streit auf Seiten des Autohauses beigetreten. Das Autohaus meint, der Kunde (der in 15 Jahren acht Jaguar dort gekauft hat) habe selber schuld. Er hätte die "Ölvermehrung" durch das notwendige Prüfen des Ölstandes bemerken müssen.
Das Auto verfügt über eine gelbe sowie eine rote DPF-Kontrolleuchte. "Gelb": Regenerierung durchführen und "rot": Auto in die Werkstatt. Hier hat keine der Lampen aufgeleuchtet - niemals!
Der BGH hat in seinem Urteil vom 04.03.2009 (Az. VIII ZR 160/08) entschieden, dass die Erforderlichkeit von Regenerationsfahrten bei Kurzstreckenbetrieb von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern kein Sachmangel ist. Damit wurde eine Entscheidung des OLG Stuttgart abgeändert.
Die Frage ist heftig umstritten gewesen. Das OLG Stuttgart hatte darauf abgestellt, dass bei “ganzheitlicher Betrachtungsweise” ein Mangel im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB vorliege. Hierbei wurde die Vergleichsgruppe aller Dieselfahrzeuge – also auch anderer Hersteller – genommen und gefragt, ob diese generell nicht kurzstreckentauglich seien. Der “nicht gezielt aufgeklärte Duchschnittskäufer” gehe bei einem Dieselfahrzeug von einer uneingeschränkten, nicht durch Regenerationsfahrten unterbrochenen Kurzstreckentauglichkeit aus. Der Einbau eines Partikelfilters diene nach seiner Vorstellung nur der Verringerung des Schadstoffausstoßes.
Der BGH hat demgegenüber als Vergleichsgruppe “Fahrzeuge mit Partikelfilter” herangezogen. Da nach den unangegriffenen Feststellungen des Berufungsgericht nach Einholung eines Sachverständigengutachtens die Fahrzeuge aller Hersteller mit Partikelfilter nicht kurzstreckentauglich seien, liege kein Mangel vor. Außerdem komme es für die Ermittlung der zu erwartenden Beschaffenheit weder auf die konkret vorhandene Vorstellung des Käufers an noch auf einen durchschnittlichen technischen Informationsstand. Da alle Fahrzeuge vergleichbarer Bauart mangelnde Kurzstreckentauglichkeit aufwiesen, fehle es schon einer Grundlage für eine entgegenstehende Erwartung.
Der Rechtsstreit wurde an das OLG Stuttgart zurückverwiesen, da das OLG nun in tatsächlicher Hinsicht überprüfen muß, ob – wie vom Kläger vorgetragen – das System mangelhaft ist.
Das OLG Hamm (Urteil vom 19.03.2009, Az. I-2 U 194/08) hat sich nunmehr der Auffassung des BGH angeschlossen; außerdem ist das OLG der Auffassung, dass ein mangelhaftes Handbuch, welches auf die Problematik nicht hinweist, nur eine Bagatelle darstellt, die nicht zum Rücktritt berechtigt (zitiert nach ADAJUR Newsletter vom 29.09.2009).