31.05.2007 - 21:26
Hallo Laurin,
also ich sags mal so: Den Zahnriemen siehst du sowieso nicht (berichtige mich, falls es doch falsch ist, da ich mit Technik nicht viel am Hut habe). Die Kühlergeschichte glaube ich nachwievor nicht, da man von außen noch genauso die Mücken zählen kann wie vorher.
("Benetzung" hat ja zusätzlich 700 Euro gekostet !!).
Außerdem war mein Spyder fast 10 Jahre beim selben Händler und es war nie was von einem "Wasserverlust" die Rede. Ich kann es einfach nicht nachweisen, da ich ja den ganzen Motor nicht öffnen und wieder zusammen setzen kann.
Daß die Motorhaube verkratzt wurde, bin ich mir jedenfall ziemlich sicher. Aber auch hier -wie willst du so etwas beweisen- ????
Ich möchte mich an diesem Thema (sprich besagter Mechaniker) auch nicht länger aufhalten, da mir jedesmal die Frage aufkommt: Warum bin ich eigentlich dahin gegangen ? Und die Antwort ist: Der mündlich zusagte Aufwand bzw. Rechnungsbetrag ! Nur wenn dieser im Nachhinein mehr als das Doppelte beträgt, was dann ?????
Aber aufgrund der vielen Erfahrungsberichte hier-mit und ohne Beweis- stellt doch der eine oder andere Zweifel seine Berechtigung dar.
Grüsse
spyder225
also ich sags mal so: Den Zahnriemen siehst du sowieso nicht (berichtige mich, falls es doch falsch ist, da ich mit Technik nicht viel am Hut habe). Die Kühlergeschichte glaube ich nachwievor nicht, da man von außen noch genauso die Mücken zählen kann wie vorher.
("Benetzung" hat ja zusätzlich 700 Euro gekostet !!).
Außerdem war mein Spyder fast 10 Jahre beim selben Händler und es war nie was von einem "Wasserverlust" die Rede. Ich kann es einfach nicht nachweisen, da ich ja den ganzen Motor nicht öffnen und wieder zusammen setzen kann.
Daß die Motorhaube verkratzt wurde, bin ich mir jedenfall ziemlich sicher. Aber auch hier -wie willst du so etwas beweisen- ????
Ich möchte mich an diesem Thema (sprich besagter Mechaniker) auch nicht länger aufhalten, da mir jedesmal die Frage aufkommt: Warum bin ich eigentlich dahin gegangen ? Und die Antwort ist: Der mündlich zusagte Aufwand bzw. Rechnungsbetrag ! Nur wenn dieser im Nachhinein mehr als das Doppelte beträgt, was dann ?????
Aber aufgrund der vielen Erfahrungsberichte hier-mit und ohne Beweis- stellt doch der eine oder andere Zweifel seine Berechtigung dar.
Grüsse
spyder225