detomaso schrieb:Es gibt nämlich schon Ermessensspielraum der beurteilenden Behörde.
Ich habe in diesem Zusammenhang auch schon einmal einen
4.24V (EZ frühestens Ende der 80er) mit H-Kennzeichen gesehen!!!
Das bezweifle ich ernsthaft, habe mir eben nochmal die TÜV Richtlinien zum H Kennzeichen durchgelesen, es gibt eindeutig kein Ermessensspielraum wenn es ums Alter geht.
Wenn jemand einen 4.24V bzw. einen 2.24V mit H Kennzeichen kennt, so möge er mich bitte eines Besseren belehren.