27.07.2011 - 11:29
@ siggi-k: Ich habe das ebay-Angebot auch gestern entdeckt und dem Anbieter daraufhin folgende Nachricht (über ebay) geschickt:
"Hallo!
Dies ist der im Deutschen Maserati-Forum veröffentlichte Bericht des Herrn, der Ihren Maserati zuletzt hier bei Ebay ersteigert hatte:
RE: 3200GT bei Ebay ersteigert
hallo,
bin grad nachhause gekommen, hab den Maserati leider nicht gekauft.
Entsprach nicht meiner Vorstellung.
Gründe:
- Fahrzeug komplett nachlackiert,
- an manche Stellen Rost,
- Motorlampe leuchtet,
- Motorraum unten ölundichtigkeit,
- Kühler rostet stark,
- Fahrersitz deutliche Gebrauchspuren,
- Kratzer Frontstossstange,
- alle 4 Felgen haben Bordsteinschrammen,
- wellblech Fahrer- und Beifahrerseite durch die Nachlackierung,
- Reifenprofil 3-4mm
- Endschalldämpferposition stimmen nicht überrein
insgesamt 6 Halter, hab die die Finger weg gelassen nach einem ordentlichen Check.
Muss leider weitersuchen, ich dachte ich hätte ein Schnäppchen gemacht
gruss an alle
Frage: Finden Sie es okay, den Wagen trotzdem so zu beschreiben, wie Sie dies nunmehr tun?
- palandt71"
Das Fahrzeug in der nunmehr erneut geschehenen Art zu beschreiben, ist m. E. strafrechtlich relevant.
Auf ihn mit Gebrüll, Leute!!!
Gruß,
Uli
"Hallo!
Dies ist der im Deutschen Maserati-Forum veröffentlichte Bericht des Herrn, der Ihren Maserati zuletzt hier bei Ebay ersteigert hatte:
RE: 3200GT bei Ebay ersteigert
hallo,
bin grad nachhause gekommen, hab den Maserati leider nicht gekauft.
Entsprach nicht meiner Vorstellung.
Gründe:
- Fahrzeug komplett nachlackiert,
- an manche Stellen Rost,
- Motorlampe leuchtet,
- Motorraum unten ölundichtigkeit,
- Kühler rostet stark,
- Fahrersitz deutliche Gebrauchspuren,
- Kratzer Frontstossstange,
- alle 4 Felgen haben Bordsteinschrammen,
- wellblech Fahrer- und Beifahrerseite durch die Nachlackierung,
- Reifenprofil 3-4mm
- Endschalldämpferposition stimmen nicht überrein
insgesamt 6 Halter, hab die die Finger weg gelassen nach einem ordentlichen Check.
Muss leider weitersuchen, ich dachte ich hätte ein Schnäppchen gemacht
gruss an alle
Frage: Finden Sie es okay, den Wagen trotzdem so zu beschreiben, wie Sie dies nunmehr tun?
- palandt71"
Das Fahrzeug in der nunmehr erneut geschehenen Art zu beschreiben, ist m. E. strafrechtlich relevant.
Auf ihn mit Gebrüll, Leute!!!
Gruß,
Uli