27.07.2011 - 21:31
@ Anwalt: naja, den möchte ich sehen, der auf Erfüllung des Vertrags klagt. Damit kommt man doch mit der Sachlage vor Gericht kaum durch. ODER???
Zur Not würde ich mich dann auf "unwillentlich abgegebene Willenserklärung" berufen, da ich ja auf ein Fahrzeug bieten würde, das der Beschreibung objektiv entspicht. Naja, zum Glück hab ich das Problem momentan nicht, obwohl ich bei Ebay auch schon ein paar mal in die Schei... gegriffen habe. Da ging es aber um wesentlich geringere Summen.
Offenbar war es für den letzten Käufer ja auch kein Problem, vom Vertrag zurückzutreten.
Grüße, Siggi
Zur Not würde ich mich dann auf "unwillentlich abgegebene Willenserklärung" berufen, da ich ja auf ein Fahrzeug bieten würde, das der Beschreibung objektiv entspicht. Naja, zum Glück hab ich das Problem momentan nicht, obwohl ich bei Ebay auch schon ein paar mal in die Schei... gegriffen habe. Da ging es aber um wesentlich geringere Summen.
Offenbar war es für den letzten Käufer ja auch kein Problem, vom Vertrag zurückzutreten.
Grüße, Siggi