06.09.2011 - 13:33
siggi-k schrieb:@ Anwalt: naja, den möchte ich sehen, der auf Erfüllung des Vertrags klagt. Damit kommt man doch mit der Sachlage vor Gericht kaum durch. ODER???
Auch ich bin Anwalt, halte es da aber mit der Händlerweisheit: "Solange das Geld nicht in der Tasche ist, ist der Wagen nicht verkauft." Wie Siggi schon sagt: Soll er doch auf Abname klagen. Die neue eBay-Auktion zeigt doch, dass Siggis Verhalten de facto richtig war.
Gruss aus Hamburg,
Nils