20.01.2012 - 19:04
Hallo,
bei den FK-Spurverbreiterungen soll gem. Anbieter eine Abnahme nach §19 möglich sein, die Einzelabnahme wäre angeblich §21 (notwendig wenn nur Festigkeitsgutachten vorliegt). Welches Gesetz das auch nun immer ist.....
ThoGi
bei den FK-Spurverbreiterungen soll gem. Anbieter eine Abnahme nach §19 möglich sein, die Einzelabnahme wäre angeblich §21 (notwendig wenn nur Festigkeitsgutachten vorliegt). Welches Gesetz das auch nun immer ist.....
ThoGi
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Jetzt seltener hier wegen Wechsel zum Engländer.....
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