25.01.2012 - 23:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.01.2012 - 00:08 von Rossobianco.)
Uli, warum wird das emittierte Geräusch eines Fahrzeuges nicht nach ähnlichen Maßstäben beurteilt wie es bei Bauwerken schon lange Usus ist. Es gibt doch die Gestaltungsbeiräte, die ihren Senf dazugeben ob etwas schützenswert ist, bzw ob es ins Ensemble passt oder nicht.
Bei den Lärmverursachern im Straßenverkehr gibt es auch diese Unterschiede. Geräusche können als Lärm oder als Musik empfunden werden.
Eine alte Bruchbude, die aus denkmalschützerischen Aspekten erhaltenswert erscheint, wird mit Subventionsmitteln künstlich am Leben erhalten und kein Gedanke wird daran verschwendet, ob es nicht genügen würde sich auf das Wesentliche zu beschränken. Nämlich einen kleinen repräsentativen Teil der Bauwerke mit dem Prädikat Schützenswert auszuzeichnen.
Bei den Fahrzeugen die das Verkehrsgeschehen dominieren (PKW, LKW, Motorrad) könnte man ebenso vorgehen, indem ein sog. Ohrenbeirat EUweit festlegt welches Betriebsgeräusch, unabhängig von gemessenen dB, als Musik oder als Krach einzustufen ist.
OK ich bin Utopist, aber das wäre doch eine Aufgabe für einen engagierten ANWALT!
Ciao Hans
Bei den Lärmverursachern im Straßenverkehr gibt es auch diese Unterschiede. Geräusche können als Lärm oder als Musik empfunden werden.
Eine alte Bruchbude, die aus denkmalschützerischen Aspekten erhaltenswert erscheint, wird mit Subventionsmitteln künstlich am Leben erhalten und kein Gedanke wird daran verschwendet, ob es nicht genügen würde sich auf das Wesentliche zu beschränken. Nämlich einen kleinen repräsentativen Teil der Bauwerke mit dem Prädikat Schützenswert auszuzeichnen.
Bei den Fahrzeugen die das Verkehrsgeschehen dominieren (PKW, LKW, Motorrad) könnte man ebenso vorgehen, indem ein sog. Ohrenbeirat EUweit festlegt welches Betriebsgeräusch, unabhängig von gemessenen dB, als Musik oder als Krach einzustufen ist.
OK ich bin Utopist, aber das wäre doch eine Aufgabe für einen engagierten ANWALT!

Ciao Hans