20.04.2012 - 10:44
Marcel Daniel
ich schließe mich an, unbedingt sofort Anwalt einschalten. Die Schadensregulierung ist schon bei "normalen" Autos oft schwierig mit den Versicherungen. Bei Joung oder Oldtimern wirds noch schwerer, weil die Meinungen da noch weiter auseinandergehen. Weiterer Punkt: unbedingt Wertverlust durch zukünftige Einstufung als Unfallwagen mit Berücksichtigen. Definitiv nicht den GA der Versicherung akzeptieren sondern selbst einen beauftragen, du hast das AUSGESPROCHENE RECHT dazu. Merke: wessen Fahne ich schwinge, dessen Lied ich singe.
Meine Erfahrung: oben genanntes Einhalten und immer selbst schön am Ball bleiben, sowohl bei deinem GA als auch beim RA
Dann klappts auch mit der Versicherung
Gruss
Michael
PS: auch wenn die Versicherung schon einen GA geschickt hat, Du hast das Recht auf einen durch Dich beauftragten ein GA erstellen zu lassen. Die Kosten dafür MUSS die gegnerische Versicherung übernehmen.
ich schließe mich an, unbedingt sofort Anwalt einschalten. Die Schadensregulierung ist schon bei "normalen" Autos oft schwierig mit den Versicherungen. Bei Joung oder Oldtimern wirds noch schwerer, weil die Meinungen da noch weiter auseinandergehen. Weiterer Punkt: unbedingt Wertverlust durch zukünftige Einstufung als Unfallwagen mit Berücksichtigen. Definitiv nicht den GA der Versicherung akzeptieren sondern selbst einen beauftragen, du hast das AUSGESPROCHENE RECHT dazu. Merke: wessen Fahne ich schwinge, dessen Lied ich singe.
Meine Erfahrung: oben genanntes Einhalten und immer selbst schön am Ball bleiben, sowohl bei deinem GA als auch beim RA
Dann klappts auch mit der Versicherung
Gruss
Michael
PS: auch wenn die Versicherung schon einen GA geschickt hat, Du hast das Recht auf einen durch Dich beauftragten ein GA erstellen zu lassen. Die Kosten dafür MUSS die gegnerische Versicherung übernehmen.