Don Jupp schrieb:Wenn der Wagen als CH-Import hier noch nicht zugelassen worden ist, müsste ein MwSt.-Ausweis möglich sein, weil ja Einfuhrumsatzsteuer bezahlt worden ist. D.h. ein Käufer mit Vorsteuerabzugsberechtigung müsste sich die 19% wiederholen können.
Er ist aber so wie´s aussieht schon zugelassen, ausserdem würde das dennoch nur bei einem gewerblichen Verkauf gehen, ein Privatverkäufer kann nie Mwst ausweisen.
Im übrigen find eich die beschriebenen Mängel nicht so dramatisch, da hab ich weitaus schlimmeres, was verschwiegen wurde bei Besichtigungen gesehen. Auch die Laufleistung ist zwar durchaus markant, aber da gibt es Beispiele mit deutlich höheren Kilometerzahlen, muss also kein K.O Kriterium sein. Würde ich noch suchen, wär´s mir eine Reise wert (wo steht der eigentlich, in Dresden?).
Ich denke für 5-6 geht der Verkauf zügig, bei 7-8 dauerts evtl. länger, drüber nur mit viel Glück...
P.
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The difference between men and boys
is the price of their toys
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