27.11.2012 - 18:25
Allgemeinverbindliche Aussagen zu Abschlägen auf Listenpreise lassen sich bei derartigen Fahrzeugen kaum machen. Das gilt insbesondere dann, wenn auch noch mit Inzahlungsnahmen oder Ablösung von alten Leasingverträgen - möglicherweise auch noch in Kombination mit neuen Finanzierungen - hantiert wird und in dem ausgewiesen Preis Altlasten oder gar ausgewiesene, aber nie bezahlte Anzahlungen versteckt werden müssen.
Falsche Farbe, falsche Ausstattungskombination, jahrelang stehengebliebene Lagerfahrzeuge / Tageszulassungen / Vorführwagen, Kauf vom Insolvenzverwalter - bei solchen traurige Einzelschicksale gibt es bei den Exoten eben hin und wieder dramatische Nachlässen, die auch mal die 50 % - Grenze deutlich überschreiten können. Das sind dann aber zumeist keine Neufahrzeuge im eigentlichen wie auch rechtlichen Sinne.
Falsche Farbe, falsche Ausstattungskombination, jahrelang stehengebliebene Lagerfahrzeuge / Tageszulassungen / Vorführwagen, Kauf vom Insolvenzverwalter - bei solchen traurige Einzelschicksale gibt es bei den Exoten eben hin und wieder dramatische Nachlässen, die auch mal die 50 % - Grenze deutlich überschreiten können. Das sind dann aber zumeist keine Neufahrzeuge im eigentlichen wie auch rechtlichen Sinne.