17.01.2013 - 20:01
Ciao a tutti enthusiasti,
das Thema habe ich auch mit meinem Autohaus des Vertrauens erörtert. Unser Pinocchio ist Baujahr 2000 und ich bin auch über dieses Thema gestolpert. Ob das immer mit dem Vorwurf der Geldmacherei rechtfertigt mag ich bezweifeln. Ich glaube eher, dass man solche Fristen auch vor dem Hintergrund der Produkthaftung sehen muss. Aber ich will darüber nicht weiter mutmaßen.
Fakt ist, dass es von Hersteller zu Hersteller ganz unterschiedliche Wechselzyklen gibt. Wollen wir uns auf den kleinsten gemeinsamen Nenner verständigen, dass nichts E W I G hält. Also M U S S ein Hersteller bei derartigen Sicherheitssystemen einen Wechselkzyklus vorschreiben.
Und jetzt wird es aus meiner Sicht G A N Z interessant: Wie ihr wisst werden heute im Rahmen der HU auch die elektronischen Komponenten geprüft. Und soweit ich weiss, bekommt ein Fahrzeug mit einer 1a Bremen, aber brennender ABS Kontrollleuchte wegen einem erheblichen Mangel keine TÜV Plakette. Und jetzt denken wir mal ein paar Jahre weiter..... H-Kennzeichenabnahme steht an. Nach 30 Jahren! "Übrigens, ich brauche noch den Nachweis über den letzten Wechsel der Gurtstraffer und der Aibags"
Mahlzeit Und dann sind die Dinger gar nicht mehr lieferbar 
Naja, wie gesagt, nichts hält ewig. Dann stell ich Pinocchio ins Museum
Cordiali saluti
Peter
das Thema habe ich auch mit meinem Autohaus des Vertrauens erörtert. Unser Pinocchio ist Baujahr 2000 und ich bin auch über dieses Thema gestolpert. Ob das immer mit dem Vorwurf der Geldmacherei rechtfertigt mag ich bezweifeln. Ich glaube eher, dass man solche Fristen auch vor dem Hintergrund der Produkthaftung sehen muss. Aber ich will darüber nicht weiter mutmaßen.
Fakt ist, dass es von Hersteller zu Hersteller ganz unterschiedliche Wechselzyklen gibt. Wollen wir uns auf den kleinsten gemeinsamen Nenner verständigen, dass nichts E W I G hält. Also M U S S ein Hersteller bei derartigen Sicherheitssystemen einen Wechselkzyklus vorschreiben.
Und jetzt wird es aus meiner Sicht G A N Z interessant: Wie ihr wisst werden heute im Rahmen der HU auch die elektronischen Komponenten geprüft. Und soweit ich weiss, bekommt ein Fahrzeug mit einer 1a Bremen, aber brennender ABS Kontrollleuchte wegen einem erheblichen Mangel keine TÜV Plakette. Und jetzt denken wir mal ein paar Jahre weiter..... H-Kennzeichenabnahme steht an. Nach 30 Jahren! "Übrigens, ich brauche noch den Nachweis über den letzten Wechsel der Gurtstraffer und der Aibags"



Naja, wie gesagt, nichts hält ewig. Dann stell ich Pinocchio ins Museum

Cordiali saluti
Peter