06.06.2013 - 20:04
Gio schrieb:Man kann auch die CO2 Steuer rückwirkend zurückfordern.
Also für alle aus Österreich die einen Wagen mit einer EZ vor 30.6.2008 importiert können sich ihre CO2 Steuer zurückholen.
Hallo Gio, das ist mir neu - hab da bis jetzt kein Finanzamtformular im Internet entdeckt. Das heißt, wenn ich ein Auto, das vor 10 Jahren in Deutschland oder Italien zum ersten mal zugelassen wurde und ich sagen wir vor einem Jahr nach Österreich importiert habe, daß ich dann die seinerzeit bezahlte CO2-Steuer vom Finanzamt zurückfordern kann? worauf begründet sich diese Regelung? Das wäre mir völlig neu - bitte um info. Danke :-)