15.02.2007 - 20:10
Ich bin auch der Meinung, dass hier das Sonderkündigungsrecht zieht, da das eine einseitige Vertragsänderung eines wesentlichen Vertragsbestandteiles ist. Aber aufpassen! Auch das Sonderkündigungsrecht verfällt irgend wann (glaube nach 4 oder 12 Wochen nach Bekanntgabe der Änderung - bin mir aber nicht sicher). Frag doch einfach bei einer anderenVersicherung nach und übernimm Deinen SF. Da kann sich keine Versicherung sperren.
LG Oliver
LG Oliver