29.11.2007 - 21:21
wenn es ein rotes Händlerkennzeichen ist, dann kriegst du es nicht. Dann musst du nämlich nachweisen, dass du selbst ein KFZ Gewerbe betreibst und erstmal eine gewissen Anzahl von Kauf/Verkaufsaktivitäten nachwiesen können. Dazu gehört dann auch eine Gewinn/Verlustrechnung ect. EInfach mal Gewerbe anmelden geht nicht, das kriegen die Spitz, spätestens wenn man die ersten zwei Jahre mit seinem Betrieb keinen "Gewinn" einfährt. Die Idee mit dem Händlerkennzeichen ist aussichtslos. Ich hatte das mal in Erwägung gezogen, jedoch die Schwierigkeiten sind exorbitant und daher lohnt es nicht.
servus
Laurin
servus
Laurin