16.11.2015 - 20:20
LEGIJA schrieb:Wie sieht es den wegen der sechsmonatigen Stilllegung aus. Sollte herauskommen, dass sich dein Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, werden dir die 6 Monate irgendwie vergütet? Also Umtriebe, Wertminderung, Kosten, Zeit usw.Sollte der seltene Fall eintreten, dass sich der Gutachter bei so einer einfach zu beurteilenden Sache geirrt hat, bleiben Dir alle real entstandenen Kosten wie z.B. Verfahrenskosten, Gutachten, Anwalt, Abschlepp- und Verwahrungskosten erspart. Sie gehen zu Lasten des Steuerzahlers.
Ein bisschen Geld darfst Du dem Steuerzahler natürlich zurückvergüten, weil Du ja in dieser Zeit keine 17 Liter Sprit/100 km durch den Auspuff blasen konntest und Dein Fahrzeug vor Wertverlust durch Witterung und Fahrleistung geschützt war