16.12.2016 - 15:56
...auch bei Maserati gibt es für die versch. Arbeiten "Richtzeiten", inwieweit sich die Werkstatt draran richtet, nu ja..
Sollte sie schon ;) manche halten sich aber nicht daran, s.h. wenn sie länger brauchen, dann berechnen sie das auch gerne ;)
Bzgl. den Arbeiten "ausserhalb" der "geplanten Wartungsarbeiten", hier sollte mann, wie Pinocchio schreibt, immer eine
max. Grenze angeben, entweder an Zeit od. "Geld", sonst kann es am Ende richtig teuer werden und mann "streitet" sich..
Und was die Sache mit der "Inspektion" angeht...
Das EUGH hat ja in 2010 sowiet entschieden, dass z.b. auch während der Garantie, mann in eine freie Werkstatt die
Wartung durchführen lassen kann (nach Herstellervorgaben) ohne dass mann die Werkstgarantie verliert.
Soweit so gut, aber das EUGH hat nicht mit dem Ideenreichtum der Hersteller gerechnet. Da werden/müssen z.b. spezielle Öle
verwendet werden, die es natürlich nur beim "freundlichen" gibt, od. bestimmte Einstellarbeiten, die mann auch nur mit
"dem einen" Diagnosegerät machen kann oder, bestes Beispiel, "Rückstellen des ÖL & Wartung Serviceanzeige"
das wiederum geht nur mit den o.g. Diagnosegeräten, die wiederum nur der "freundliche" hat..
Und, bei den immer mehr größeren Vernetzung des Auto's mit dem Hersteller, bleibt einem kaum was übrig, als zum "Freundlichen"
zu fahren...obs einem gefällt oder nicht.
Z.b. Serviceheft bei BMW / Porsche, etc. es gibt keins mehr in Papier, sondern nur noch elektronisch.
Grüße
Sollte sie schon ;) manche halten sich aber nicht daran, s.h. wenn sie länger brauchen, dann berechnen sie das auch gerne ;)
Bzgl. den Arbeiten "ausserhalb" der "geplanten Wartungsarbeiten", hier sollte mann, wie Pinocchio schreibt, immer eine
max. Grenze angeben, entweder an Zeit od. "Geld", sonst kann es am Ende richtig teuer werden und mann "streitet" sich..
Und was die Sache mit der "Inspektion" angeht...
Das EUGH hat ja in 2010 sowiet entschieden, dass z.b. auch während der Garantie, mann in eine freie Werkstatt die
Wartung durchführen lassen kann (nach Herstellervorgaben) ohne dass mann die Werkstgarantie verliert.
Soweit so gut, aber das EUGH hat nicht mit dem Ideenreichtum der Hersteller gerechnet. Da werden/müssen z.b. spezielle Öle
verwendet werden, die es natürlich nur beim "freundlichen" gibt, od. bestimmte Einstellarbeiten, die mann auch nur mit
"dem einen" Diagnosegerät machen kann oder, bestes Beispiel, "Rückstellen des ÖL & Wartung Serviceanzeige"
das wiederum geht nur mit den o.g. Diagnosegeräten, die wiederum nur der "freundliche" hat..
Und, bei den immer mehr größeren Vernetzung des Auto's mit dem Hersteller, bleibt einem kaum was übrig, als zum "Freundlichen"
zu fahren...obs einem gefällt oder nicht.
Z.b. Serviceheft bei BMW / Porsche, etc. es gibt keins mehr in Papier, sondern nur noch elektronisch.
Grüße