Update:
http://www.stuttgarter-wochenblatt.de/st...hp/1328884
um die Verwirrung komplett zu machen, bzw. wegen totaler Verwirrung der Reagierenden, wurde nun eine neuer negativ besetzter Begriff eingeführt der die geregelten Kat Benziner vor EURO1 als US-Kats bezeichnet ....
Desweitern fiel wieder mal auf, das Benzin Autos nach EURO1 und EURO2 auch ausgeperrt wären obwohl sie relativ sauber sind und gar keinen Feinstaub produzieren, was völlig unvorhersehbar war....
Um sich herauszureden aus diesem angerichtetem halbausgegorenem Wischiwaschi kommt nun aus Berlin die Ansage das man die Feinstaubverordnung nach gutdünken Auslegen könne, und es den Komunen freigestellt sei wer welche Plaketten bekommt.
Diese Ausage kann nur in einem Anfall geistiger Umnachtung enstanden sein, denn was sollen die Massen unterschiedlich farbigen Plaketten aller Komunen in Deutschland auf der Frontscheibe eines einzelnen Autos?
Nach derzeitigen Stand gibt es von jeder Komune eigene Plaketten? Von Ludwigsburg nach Stuttgart über Ilsfeld werde ich 3 Autos wechseln müßen?
Ich weiß immer noch nicht wieviel Geld in dem Koffer war, der dazu führte das die EURO1 und EURO2 Benziner in die Verordnung mit rein kamen. Man spricht bei Gericht von einer "Panne". Alleine in Stuttgart wären mehr als 30 000 ältere Benziner mit geregeltem Kat der ersten Generation von der Straße zu verbannt. Diese 30000 Autos müßten dann neu gekauft werden....nat. bei denn die dafür gesorgt haben das diese "Panne" passiert ist. Der dt. Autoindustrie.
Es gibt Ausnahmen für Oltimer, US-Cars, Busse, Baufahrzeuge, Politiker, Polizeifahrzeuge, Feuerwehr, sonstige kommunale Fahrzeuge, EURO 3 Diesel Feinstaub Stinker und Fahrzeugen mit mehr als 100 Aufklebern der Scheibe ?
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Aus einem andren Forum :
Einer der User war so freundlich, einen Brief an die für ihn zuständige Regierung der Stadt Freiburg zu schreiben, mit der Anfrage, ob denn irgendwelche Ausnahmegenehmigungen für Oldtimer geplant seien.Als Antwort kam folgendes zurück:
"Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23.02.2006, in dem Sie die im Luftreinhalteplan Freiburg verankerten Fahrverbote für ältere Kraftfahrzeuge ansprechen. Ihr Schreiben wurde zur Beantwortung an unser Fachreferat weitergeleitet, das für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen zuständig ist.
Es trifft zu, dass im Luftreinhalteplan Freiburg, dessen endgültige Fassung demnächst veröffentlicht wird, Fahrverbote für bestimmte Kraftfahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß vorgesehen sind. Dies entspricht einem landeseinheitlichen Konzept, das mit dem Umweltministerium Baden-Württemberg abgestimmt und so auch in anderen Luftreinhalte- und Aktionsplänen enthalten ist. Mit dem Erlass weiterer Pläne ist wegen der hohen Feinstaubbelastung, die besonders zu Beginn dieses Jahres aufgetreten ist, zu rechnen.
Voraussetzung für die Umsetzung von Fahrverboten ist eine entsprechende Kennzeichnung der Fahrzeuge in Abhängigkeit von der jeweiligen Schadstoffklasse. Am 22.02.2006 hat die Bundesregierung dazu die sogenannte 'Kennzeichnungsverordnung' als Entwurf beschlossen; der Bundesrat wird sich voraussichtlich Ende März damit befassen.
Zur Zeit ist vorgesehen, dass alle Dieselfahrzeuge ( Pkw, Wohnmobile, Busse, leichte und schwere Nutzfahrzeuge ) orientiert an den Partikelgrenzwerten der entsprechenden EURO-Stufen in fünf Schadstoffklassen eingeteilt und die Fahrzeuge der Schadstoffklassen 2 ( entspricht EURO 2 ) bis 5 ( entspricht EURO 5 ) mit einer entsprechenden Plakette gekennzeichnet werden. Die Plaketten können bei den Zulassungsstellen, bei TÜV und Dekra oder bei AU-Werkstätten gegen eine Gebühr von voraussichtlich 10 EUR erworben werden.
Nach einer qualifizierten Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit einem Partikelminderungssystem ist, beginnend mit EURO 1-Fahrzeugen eine Höhergruppierung in eine höhere Schadstoffklasse möglich. Eine qualifizierte Nachrüstung ist dann gegeben, wenn der Partikelgrenzwert mindestens der jeweils nächst höheren EURO-Stufe eingehalten wird. In diesem Fall kann das Fahrzeug auf Antrag des Halters, von der Kfz-Zulassungsstelle in eine neue Schadstoffgruppe eingeteilt und ihm eine entsprechend höherwertige Plakette zuerkannt werden.
Benzinfahrzeuge mit einem geregelten Katalysator ab EURO 1 und Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor ( z.B. Elektrofahrzeuge ) werden mit der Plakette 5 gekennzeichnet. Benzinfahrzeuge ohne geregelten Katalysator sowie Fahrzeuge mit einem sog. US-Kat ( geregelter Katalysator vor EURO 1 ) erhalten keine Plakette.
Diese Regelungen wurden im Vorfeld in zahlreichen Gesprächen mit der Automobilindustrie und mit Filterherstellern abgestimmt. Damit sollte sichergestellt werden, dass im Bereich der Ausrüstung von Kfz mit Partikelminderungssystemen die von der Verordnung festgelegten Grenzwerte und Wirkungsgrade technisch und vom Marktangebot her machbar sind.
Nach Auskunft des Umweltministeriums Baden-Württemberg sind derzeit keine Ausnahmeregelungen für Oldtimer-Pkw vorgesehen. Somit könnte auch bei diesen Fahrzeugen ein Fahrverbot nur durch eine entsprechende Nachrüstung vermieden werden.
http://www.stuttgarter-wochenblatt.de/st...hp/1328884
um die Verwirrung komplett zu machen, bzw. wegen totaler Verwirrung der Reagierenden, wurde nun eine neuer negativ besetzter Begriff eingeführt der die geregelten Kat Benziner vor EURO1 als US-Kats bezeichnet ....
Desweitern fiel wieder mal auf, das Benzin Autos nach EURO1 und EURO2 auch ausgeperrt wären obwohl sie relativ sauber sind und gar keinen Feinstaub produzieren, was völlig unvorhersehbar war....
Um sich herauszureden aus diesem angerichtetem halbausgegorenem Wischiwaschi kommt nun aus Berlin die Ansage das man die Feinstaubverordnung nach gutdünken Auslegen könne, und es den Komunen freigestellt sei wer welche Plaketten bekommt.
Diese Ausage kann nur in einem Anfall geistiger Umnachtung enstanden sein, denn was sollen die Massen unterschiedlich farbigen Plaketten aller Komunen in Deutschland auf der Frontscheibe eines einzelnen Autos?
Nach derzeitigen Stand gibt es von jeder Komune eigene Plaketten? Von Ludwigsburg nach Stuttgart über Ilsfeld werde ich 3 Autos wechseln müßen?
Ich weiß immer noch nicht wieviel Geld in dem Koffer war, der dazu führte das die EURO1 und EURO2 Benziner in die Verordnung mit rein kamen. Man spricht bei Gericht von einer "Panne". Alleine in Stuttgart wären mehr als 30 000 ältere Benziner mit geregeltem Kat der ersten Generation von der Straße zu verbannt. Diese 30000 Autos müßten dann neu gekauft werden....nat. bei denn die dafür gesorgt haben das diese "Panne" passiert ist. Der dt. Autoindustrie.
Es gibt Ausnahmen für Oltimer, US-Cars, Busse, Baufahrzeuge, Politiker, Polizeifahrzeuge, Feuerwehr, sonstige kommunale Fahrzeuge, EURO 3 Diesel Feinstaub Stinker und Fahrzeugen mit mehr als 100 Aufklebern der Scheibe ?
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Aus einem andren Forum :
Einer der User war so freundlich, einen Brief an die für ihn zuständige Regierung der Stadt Freiburg zu schreiben, mit der Anfrage, ob denn irgendwelche Ausnahmegenehmigungen für Oldtimer geplant seien.Als Antwort kam folgendes zurück:
"Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23.02.2006, in dem Sie die im Luftreinhalteplan Freiburg verankerten Fahrverbote für ältere Kraftfahrzeuge ansprechen. Ihr Schreiben wurde zur Beantwortung an unser Fachreferat weitergeleitet, das für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen zuständig ist.
Es trifft zu, dass im Luftreinhalteplan Freiburg, dessen endgültige Fassung demnächst veröffentlicht wird, Fahrverbote für bestimmte Kraftfahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß vorgesehen sind. Dies entspricht einem landeseinheitlichen Konzept, das mit dem Umweltministerium Baden-Württemberg abgestimmt und so auch in anderen Luftreinhalte- und Aktionsplänen enthalten ist. Mit dem Erlass weiterer Pläne ist wegen der hohen Feinstaubbelastung, die besonders zu Beginn dieses Jahres aufgetreten ist, zu rechnen.
Voraussetzung für die Umsetzung von Fahrverboten ist eine entsprechende Kennzeichnung der Fahrzeuge in Abhängigkeit von der jeweiligen Schadstoffklasse. Am 22.02.2006 hat die Bundesregierung dazu die sogenannte 'Kennzeichnungsverordnung' als Entwurf beschlossen; der Bundesrat wird sich voraussichtlich Ende März damit befassen.
Zur Zeit ist vorgesehen, dass alle Dieselfahrzeuge ( Pkw, Wohnmobile, Busse, leichte und schwere Nutzfahrzeuge ) orientiert an den Partikelgrenzwerten der entsprechenden EURO-Stufen in fünf Schadstoffklassen eingeteilt und die Fahrzeuge der Schadstoffklassen 2 ( entspricht EURO 2 ) bis 5 ( entspricht EURO 5 ) mit einer entsprechenden Plakette gekennzeichnet werden. Die Plaketten können bei den Zulassungsstellen, bei TÜV und Dekra oder bei AU-Werkstätten gegen eine Gebühr von voraussichtlich 10 EUR erworben werden.
Nach einer qualifizierten Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit einem Partikelminderungssystem ist, beginnend mit EURO 1-Fahrzeugen eine Höhergruppierung in eine höhere Schadstoffklasse möglich. Eine qualifizierte Nachrüstung ist dann gegeben, wenn der Partikelgrenzwert mindestens der jeweils nächst höheren EURO-Stufe eingehalten wird. In diesem Fall kann das Fahrzeug auf Antrag des Halters, von der Kfz-Zulassungsstelle in eine neue Schadstoffgruppe eingeteilt und ihm eine entsprechend höherwertige Plakette zuerkannt werden.
Benzinfahrzeuge mit einem geregelten Katalysator ab EURO 1 und Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor ( z.B. Elektrofahrzeuge ) werden mit der Plakette 5 gekennzeichnet. Benzinfahrzeuge ohne geregelten Katalysator sowie Fahrzeuge mit einem sog. US-Kat ( geregelter Katalysator vor EURO 1 ) erhalten keine Plakette.
Diese Regelungen wurden im Vorfeld in zahlreichen Gesprächen mit der Automobilindustrie und mit Filterherstellern abgestimmt. Damit sollte sichergestellt werden, dass im Bereich der Ausrüstung von Kfz mit Partikelminderungssystemen die von der Verordnung festgelegten Grenzwerte und Wirkungsgrade technisch und vom Marktangebot her machbar sind.
Nach Auskunft des Umweltministeriums Baden-Württemberg sind derzeit keine Ausnahmeregelungen für Oldtimer-Pkw vorgesehen. Somit könnte auch bei diesen Fahrzeugen ein Fahrverbot nur durch eine entsprechende Nachrüstung vermieden werden.