05.03.2007 - 22:18
Ein rotes Dauerkennzeichen, wie es genannt wird, bekommst Du von der Zulassungsstelle auf Antrag zugeteilt, wenn Du begründen kannst, dass ein Bedarf dafür vorhanden ist, und Du ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis dazulegen kannst.
Bedürftigkeit liegt vor, wenn Du ein entsprechendes Gewerbe angemeldet hast. Das kann Autohandel, ein Zulassungsservice, in seltenen Ausnahmefällen auch die Tätigkeit als KFZ Gutachter und ähnliches sein. Letztlich entscheidet die Behörde, die den Antrag bewilligen muss.
Dann darfst Du
- Probefahrten machen (nach Kauf oder Reparaturen),
- Fahrten zur sogenannten "Kaufanreizung", auf gut deutsch Probefahrten von möglichen Kunden, oder auch Überführungsfahrten zu einem möglichen Kunden,
und
- Überführungsfahrten vom Kaufort zum Unterbringungsort bzw. endgültigen Verbringungsort.
Alles andere ist leider illegal. Wie eng die Behörde das dann im Einzelnen sieht, wenn Du mal abends vor ner Kneipe mit dem Wagen auftauchst oder beim Supermarkt parkst, ist von Ort zu Ort verschieden. Ich weiss, dass viele Autohäuser die rote Nummer gern auf den Werkstattersatzwagen klemmen. Nach gesetzlichen Regeln ist das aber eigentlich nicht zulässig. Vielerorts werden hier alle Augen bei den Behörden zugedrückt - ist ja prinzipiell auch in Ordnung, man stützt ja nur die einheimischen Gewerbetreibenden, die damit niemandem weh tun. Seit mit der roten Nummer aber immer mehr Blödsinn betrieben wird, sieht man das in einigen Kreisen recht eng. Wenn z.B. bei uns ein Inhaber mal mehrere Tage mit dem gleichen Wagen und roter Nummer vorm eigenen Haus parkt, kann durchaus mal ein Brief mit der Bitte um Prüfung des Fahrtenbuchs (das Du auch für jede Fahrt führen musst) hereinflattern. Dann solltest Du ne gute Geschichte zum Dauerparken parat haben ("jeden Tag was anderes an der Karre, wir finden den Fehler nich..") und ausserdem sollten da im Fahrtenbuch schon einige unterschiedliche Wagen auftauchen, sonst steht deine "Bedürftigkeit" wieder in Frage (da kann die Phantasie ggf. nachhelfen).
Wenn Dich das alles noch nicht stört, kommt die Tatsache hinzu, dass Du für das notwendige Gewerbe zumindest eine jährliche Umsatzsteuererklärung (erübrigt sich ggf.) und Gewinnermittlung vorlegen musst. Das hat theoretisch auch andere Vorteile, nämlich dass Du bei Einkauf von Großhändlern Sonderkonditionen erhältst. Fällt Deine Jahresergebnis aber über Jahre negativ aus, stellt das Finanzamt deine Ernsthaftigkeit irgendwann in Frage. Und dann hat es sich auf kurz oder lang mit der Nummer...
Kurz: Wenn ein Gewerbe in dem Bereich eh vorhanden oder ggf. sinnvoll unterzubringen ist und Du die Nummer nur zum ab-und-zu fahren nutzen willst, ist´s zwar dennoch nicht ganz legal, aber umsetzbar, ohne allzufest auf die Schnautze zu fallen.
Als Ersatz für eine echte Anmeldung würde ich es aber nicht sehen.
Zu den Kosten: Versicherung ca. 500,-, wobei Du eine Versicherung suchen musst, die Dir die Nummer ohne Betriebshaftpflicht gibt (die is sehr teuer...) und Steuer 190 Euro.
Gruß
Philipp
Bedürftigkeit liegt vor, wenn Du ein entsprechendes Gewerbe angemeldet hast. Das kann Autohandel, ein Zulassungsservice, in seltenen Ausnahmefällen auch die Tätigkeit als KFZ Gutachter und ähnliches sein. Letztlich entscheidet die Behörde, die den Antrag bewilligen muss.
Dann darfst Du
- Probefahrten machen (nach Kauf oder Reparaturen),
- Fahrten zur sogenannten "Kaufanreizung", auf gut deutsch Probefahrten von möglichen Kunden, oder auch Überführungsfahrten zu einem möglichen Kunden,
und
- Überführungsfahrten vom Kaufort zum Unterbringungsort bzw. endgültigen Verbringungsort.
Alles andere ist leider illegal. Wie eng die Behörde das dann im Einzelnen sieht, wenn Du mal abends vor ner Kneipe mit dem Wagen auftauchst oder beim Supermarkt parkst, ist von Ort zu Ort verschieden. Ich weiss, dass viele Autohäuser die rote Nummer gern auf den Werkstattersatzwagen klemmen. Nach gesetzlichen Regeln ist das aber eigentlich nicht zulässig. Vielerorts werden hier alle Augen bei den Behörden zugedrückt - ist ja prinzipiell auch in Ordnung, man stützt ja nur die einheimischen Gewerbetreibenden, die damit niemandem weh tun. Seit mit der roten Nummer aber immer mehr Blödsinn betrieben wird, sieht man das in einigen Kreisen recht eng. Wenn z.B. bei uns ein Inhaber mal mehrere Tage mit dem gleichen Wagen und roter Nummer vorm eigenen Haus parkt, kann durchaus mal ein Brief mit der Bitte um Prüfung des Fahrtenbuchs (das Du auch für jede Fahrt führen musst) hereinflattern. Dann solltest Du ne gute Geschichte zum Dauerparken parat haben ("jeden Tag was anderes an der Karre, wir finden den Fehler nich..") und ausserdem sollten da im Fahrtenbuch schon einige unterschiedliche Wagen auftauchen, sonst steht deine "Bedürftigkeit" wieder in Frage (da kann die Phantasie ggf. nachhelfen).
Wenn Dich das alles noch nicht stört, kommt die Tatsache hinzu, dass Du für das notwendige Gewerbe zumindest eine jährliche Umsatzsteuererklärung (erübrigt sich ggf.) und Gewinnermittlung vorlegen musst. Das hat theoretisch auch andere Vorteile, nämlich dass Du bei Einkauf von Großhändlern Sonderkonditionen erhältst. Fällt Deine Jahresergebnis aber über Jahre negativ aus, stellt das Finanzamt deine Ernsthaftigkeit irgendwann in Frage. Und dann hat es sich auf kurz oder lang mit der Nummer...
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Gruß
Philipp
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The difference between men and boys
is the price of their toys
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