27.07.2018 - 13:29
Hi Flueck
nur interessenhalber - VP versteht sich ohne jegliche Einfuhrkosten (siehe unten)
Grüße aus Deutschland
Mike
Auszug aus der homepage TÜV-Süd:
Verzollung und Einfuhrsteuer, Kosten, mit denen Sie rechnen müssen
Für Fahrzeuge, die aus dem Nicht-EG-Raum nach Deutschland importiert werden, müssen natürlich der Zoll und die so genannte Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Sobald Ihr Fahrzeug in Deutschland angekommen ist. Was Sie zu Zoll und Einfuhrumsatzsteuer wissen sollten:
- Bemessungsgrundlage: Normalerweise sind der von Ihnen vorgelegte Kaufvertrag plus die Kosten für den Transport nach Deutschland für die Verzollung maßgeblich. Selbstverständlich verfügen die Beamten über eine gewisse Erfahrung und können im Zweifel auf vergleichbare Einfuhren oder z.B. die Schwacke-Liste zurückgreifen
- Zolltarif: Hier müssen Sie zwischen Personenkraftwagen und Lastkraftwagen unterscheiden.
Bei Pkw steht als Nutzungsmöglichkeit der Personentransport im Vordergrund, bei Lkw entsprechend der Lastentransport.(Schwierig wird es beispielsweise bei einem Pick-Up!)
- Zollsatz Pkw: normalerweise 10 Prozent des Gesamtwertes des Fahrzeugs (Fahrzeugwert + Transportkosten)
- Höhe der Einfuhrumsatzsteuer: Dieser Steuersatz beträgt 19 Prozent und entspricht damit dem Mehrwertsteuersatz. Er wird berechnet aus der Gesamtsumme des Fahrzeugwertes (Zollkosten + Transportkosten + Fahrzeugwert).
Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung: mit diesem Dokument weisen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges gegenüber der Zulassungsstelle nach, dass Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ordnungsgemäß entrichtet wurden
nur interessenhalber - VP versteht sich ohne jegliche Einfuhrkosten (siehe unten)
Grüße aus Deutschland
Mike
Auszug aus der homepage TÜV-Süd:
Verzollung und Einfuhrsteuer, Kosten, mit denen Sie rechnen müssen
Für Fahrzeuge, die aus dem Nicht-EG-Raum nach Deutschland importiert werden, müssen natürlich der Zoll und die so genannte Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Sobald Ihr Fahrzeug in Deutschland angekommen ist. Was Sie zu Zoll und Einfuhrumsatzsteuer wissen sollten:
- Bemessungsgrundlage: Normalerweise sind der von Ihnen vorgelegte Kaufvertrag plus die Kosten für den Transport nach Deutschland für die Verzollung maßgeblich. Selbstverständlich verfügen die Beamten über eine gewisse Erfahrung und können im Zweifel auf vergleichbare Einfuhren oder z.B. die Schwacke-Liste zurückgreifen
- Zolltarif: Hier müssen Sie zwischen Personenkraftwagen und Lastkraftwagen unterscheiden.
Bei Pkw steht als Nutzungsmöglichkeit der Personentransport im Vordergrund, bei Lkw entsprechend der Lastentransport.(Schwierig wird es beispielsweise bei einem Pick-Up!)
- Zollsatz Pkw: normalerweise 10 Prozent des Gesamtwertes des Fahrzeugs (Fahrzeugwert + Transportkosten)
- Höhe der Einfuhrumsatzsteuer: Dieser Steuersatz beträgt 19 Prozent und entspricht damit dem Mehrwertsteuersatz. Er wird berechnet aus der Gesamtsumme des Fahrzeugwertes (Zollkosten + Transportkosten + Fahrzeugwert).
Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung: mit diesem Dokument weisen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges gegenüber der Zulassungsstelle nach, dass Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ordnungsgemäß entrichtet wurden