Eigendlich könnte das noch aus Sicht der Versicherung des Halters der hinten auf den Polo draufgefahren ist spannend werden.
Fall 1: Wird als Unfallverursacher der von der dritten Spur gefunden und bewiesen das es ein Berührung gab dann gilt der evtl. als alleiniger Unfallverursacher wenn dieses Reinquetschen als ursächlich angenommen werden kann. Könnte abee schwierig werden da wohl Aussage gegen Aussage stehen wird.
Fall2: Haben die vorderen lediglich Bremsen müssen es gab keine primäre Berührung der Fahrzeuge und lediglich der letzte hat es nicht geschaft-> der Letzte wird wegen nicht genügend Abstand den größten/ganzen Teil der Schuld bekommen weil der ist ja erheblich auf den Polo drauf und hat die Autos zusammen geschoben
Fall3: Behauptet die Dame weiterhin, das der Fahrer ganz Vorne schuld war wird sich auch die Versicherung des Hintendraufgefahrenen darauf berufen und maximal eine Teilschuld für den auf den auf den Polo aufgefahrenen eingestehen, d.h. möglicherweise ergibt sich dann der Zustand das gar nicht der volle Schaden ersetzt wird.
Nur mal so verquert gedacht...also würde die Dame sich nicht auf den Einscherenden als Ursache versteifen wäre ggf. der hinten Aufahrende der alleinige Schuldige und müste (seine Versicherung) komplett für den Schaden aufkommen und wäre auch greifbar.
Fall 1: Wird als Unfallverursacher der von der dritten Spur gefunden und bewiesen das es ein Berührung gab dann gilt der evtl. als alleiniger Unfallverursacher wenn dieses Reinquetschen als ursächlich angenommen werden kann. Könnte abee schwierig werden da wohl Aussage gegen Aussage stehen wird.
Fall2: Haben die vorderen lediglich Bremsen müssen es gab keine primäre Berührung der Fahrzeuge und lediglich der letzte hat es nicht geschaft-> der Letzte wird wegen nicht genügend Abstand den größten/ganzen Teil der Schuld bekommen weil der ist ja erheblich auf den Polo drauf und hat die Autos zusammen geschoben
Fall3: Behauptet die Dame weiterhin, das der Fahrer ganz Vorne schuld war wird sich auch die Versicherung des Hintendraufgefahrenen darauf berufen und maximal eine Teilschuld für den auf den auf den Polo aufgefahrenen eingestehen, d.h. möglicherweise ergibt sich dann der Zustand das gar nicht der volle Schaden ersetzt wird.
Nur mal so verquert gedacht...also würde die Dame sich nicht auf den Einscherenden als Ursache versteifen wäre ggf. der hinten Aufahrende der alleinige Schuldige und müste (seine Versicherung) komplett für den Schaden aufkommen und wäre auch greifbar.