Hans Dreizack
Unregistered
obenhaus schrieb:siggi-k schrieb:@ Anwalt: naja, den möchte ich sehen, der auf Erfüllung des Vertrags klagt. Damit kommt man doch mit der Sachlage vor Gericht kaum durch. ODER???
Auch ich bin Anwalt, halte es da aber mit der Händlerweisheit: "Solange das Geld nicht in der Tasche ist, ist der Wagen nicht verkauft." Wie Siggi schon sagt: Soll er doch auf Abname klagen. Die neue eBay-Auktion zeigt doch, dass Siggis Verhalten de facto richtig war.
Gruss aus Hamburg,
Nils
Mal für den Nichtjuristen der auch noch nie auf Ebay ge- oder verkauft hat, wie läuft das eigentlich:man gibt sein Höchstgebot ab und ersteigert ein Auto und vor Ort stellt man fest "dass der Verkäufer ja ganz rotzfrech verschiwegen hat das der Ersatz- Reifen nur noch 3mm Profil haben und eine Box einen Wackelkontakt hat - Ne! Den nehm ich nicht!!!"
Die Verkäufer scrheiben doch immer dass sich der Anwalt über 30% Schadensersatz der Spaßbieter freut. Ist da was dran? Werden die wirklich eingetrieben oder soll das nur schocken? Und wie leicht kommt man wirklich aus der Nummer raus so einen Wagen dann nehmen zu müssen wenn der Verkäufer irhgendwas verschwiegen hat?? Ich meine die Wenisgten werden ihr Auto zu 100Prozent kennen also wird man IMMER was finden können, was ein Verkäufer angeblich MUTWILLIG verschwiegen haben muss.
Hans
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Rost trotz Neulackierung? Die Bremsscheibe wirkt stark eingelaufen, kann noch der komplette Originalsatz sein, dat köstet ein teuer Ehestandsdarlehen.............