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Die Anwaltskosten werden vom Schuldigen bezahlt, daher bei eindeutiger Rechtslage immer zum Anwalt. Ich hatte bei einem unverschuldeten Unfall mit meinem ersten Ghibli vor Jahren auch so meine Erfahrung mit der Versicherung. Da wurde am Ende via Anwalt wie auf dem Basar über die Auszahlungssumme gefeilscht - unterm Strich lief das ganze aber zu meinen Gunsten ab, aufgrund von Fehlern, die die Versicherung selbst zu verantworten hatte.
Versicherungen versuchen mittlerweile wirklich mit den unglaublichsten Methoden Auszahlungssummen zu kürzen, immer gemäß dem Prinzip: wenns klappt, klappts, wenn nicht, dann halt nicht. Wenn nur 3 von 10 Geschädigten diese Kürzung akzeptieren, mangels nötigem Hintergrundwissen oder warum auch immer, spart die Versicherung auf Dauer Summen im zweistelligen Prozentbereich...
P.
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The difference between men and boys
is the price of their toys
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In Prinzip habt Ihr schon Recht. Aber Anwalt ist nicht Anwalt und unter den Sachverständigen gibt es leider mehr schwarze Schafe als Gute. Letzt endlich sind die Beteiligten immer nur so gut, wie man selbst.
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Marcel Daniel
ich schließe mich an, unbedingt sofort Anwalt einschalten. Die Schadensregulierung ist schon bei "normalen" Autos oft schwierig mit den Versicherungen. Bei Joung oder Oldtimern wirds noch schwerer, weil die Meinungen da noch weiter auseinandergehen. Weiterer Punkt: unbedingt Wertverlust durch zukünftige Einstufung als Unfallwagen mit Berücksichtigen. Definitiv nicht den GA der Versicherung akzeptieren sondern selbst einen beauftragen, du hast das AUSGESPROCHENE RECHT dazu. Merke: wessen Fahne ich schwinge, dessen Lied ich singe.
Meine Erfahrung: oben genanntes Einhalten und immer selbst schön am Ball bleiben, sowohl bei deinem GA als auch beim RA
Dann klappts auch mit der Versicherung
Gruss
Michael
PS: auch wenn die Versicherung schon einen GA geschickt hat, Du hast das Recht auf einen durch Dich beauftragten ein GA erstellen zu lassen. Die Kosten dafür MUSS die gegnerische Versicherung übernehmen.
Kann Michael nur beipflichten. Such Dir einen eigenen Gutachter.So ists mir mit dem Cabriolet meiner Tochter ergangen,die gegneriche Versicherung schickte ihren eigenen Gutachter und ganz schnell wars ein Totalschaden, ( denn der Wiederbeschaffungswert wäre für die Versicherung günstiger gewesen)es ginge bei der Reparatur ja ausschliesslich um die Sicherheit meiner Tochter und natürlich überhaupt nicht ums Geld,ja nee iss klar. Habe mir nen eigenen Gutachter gesucht und da sah es aufeinmal ganz anders aus,keine Rede von einem Totalschaden(war ja noch innerhalb der 130% Grenze).Nach fast einem Jahr wurde dann endlich reguliert. Drück Dir die Daumen.
Gruss,Stefano