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Versicherungsproblem (KFZ-Haftpflicht)
#1
Hi Leute,
vielleicht kennt sich hier jemand mit Versicherungsrecht aus und kann mir schnell mal aus dem Bauch einen guten Tipp geben?

Ich bin (zur Zeit noch) beim HDI versichert.
Mein 4v war dort in Typklasse 10(!) eingestuft. Da der 4v nicht typisiert ist, kann jede Versicherung ihn einstufen, wie sie will. Doch jetzt plötzlich, nach vier Jahren, stuft HDI das Auto in Typklasse 21 und verlangt die dreifache Prämie. Einfach so, ohne vorherige Änderungskündigung. Inzwischen ist der Betrag angemahnt und wenn ich nicht bezahle verliere ich den Versicherungsschutz. D.h. nicht HDI muss den höheren Betrag zur Not vor Gericht durchsetzen, sondern ich muss die Gerichte bemühen um die hohe Forderung möglichst abzuwehren. Irgendwie verkehrte Welt, oder?
Also Frage: Gibt es eine Chance die Versicherung zur Rücknahme der Forderung zu zwingen, oder muss ich für einen Tag abmelden, um die Versicherung schnell wechseln zu können?
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#2
Bei Beitragserhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht.

Lass ihn angemldet und melde ihn einfach bei einer anderen Versicherung an.
Gebe an, dass sie den Schadenfreiheitsrabatt aus der HDI übernehmen sollen.
Damit ist die HDi automatisch gekündigt.

Dein Versichrungsschutz ist ab Tag der Rechnungsstelle verloren wenn nicht schon abgebucht oder bezahlt.
Das ist rückwirkend.


Sichere meine Auskunft bei deinem neuen Makler ab.
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#3
@Me!Ich würde es auch so machen wie nomichael es vorgeschlagen hat.Habe zum Glück bei meiner Versicherung(Würtembergische)solche Probleme nicht,da ich weder Typklasse noch irgendeinen Schadensfreiheitsrabatt habe.Zahle seit über 7 Jahren immer den gleichen Betrag,ausser der 3% Erhöhung wegen der Versicherungssteuer diesen Jahres(sind gerade mal 5,-Eur).Kostet mich als längerer Kunde incl.Teilkasko nicht mal 500,-Eur.Saison 03/11.Als Neukunde sind es ca.780,-Eur für das ganze Jahr.Gruss,Dave
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#4
Ich bin auch der Meinung, dass hier das Sonderkündigungsrecht zieht, da das eine einseitige Vertragsänderung eines wesentlichen Vertragsbestandteiles ist. Aber aufpassen! Auch das Sonderkündigungsrecht verfällt irgend wann (glaube nach 4 oder 12 Wochen nach Bekanntgabe der Änderung - bin mir aber nicht sicher). Frag doch einfach bei einer anderenVersicherung nach und übernimm Deinen SF. Da kann sich keine Versicherung sperren.
LG Oliver
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#5
Wenn das Sonderkündigungsrecht nicht mehr zieht, melde den Wagen halt für 1 Tag ab, kostet an Gebühren für an uns Abmeldung ca 15,- Euro (bei uns zumindest), Kennzeichen bleibt. Die Versicherung ist dann mit der neuen Deckungskarte besiegelt...

P.
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The difference between men and boys
is the price of their toys
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#6
Es geht nicht darum den Vertrag zu lösen, das ist leicht. Es geht darum den Vertrag weiterzuführen. HDI hat mit mir einen Vertrag geschlossen über Typklasse 10 und der Vertrag ist seitens der Versicherung nicht gekündigt. Ich denke nicht, dass es in Ordnung ist die Typklasse in einem Schritt auf 21 anzuheben.
Ich muss das wohl von einem Anwalt prüfen lassen. Was ich überhaupt nicht in Ordnung finde, ist die Rechtsumkehr. Die Versicherung will mehr Geld und ich muss sie verklagen um das zu verhindern. Normalerweise muss der klagen, der Geld will. Und dann ist da noch die fehlende Kulanz und Freundlichkeit des HDI einem langjährigen Kunden gegenüber.
Übrigens geht der Versicherungswechsel auch ohne Abmelden. Nach Eintritt eines Schadens haben Versicherung und Versicherungsnehmer meines Wissens nach auch ein Sonderkündigungsrecht. Die Schadenshöhe ist nicht relevant und auch die Regulierung durch die Versicherung ist nicht notwendig. Aber das ist ein anderes Thema!
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#7
me1 schrieb:Es geht nicht darum den Vertrag zu lösen, das ist leicht. Es geht darum den Vertrag weiterzuführen. HDI hat mit mir einen Vertrag geschlossen über Typklasse 10 und der Vertrag ist seitens der Versicherung nicht gekündigt. Ich denke nicht, dass es in Ordnung ist die Typklasse in einem Schritt auf 21 anzuheben

Das wirst Du wohl nicht verhindern können, da der Versicherung die Einstufung des Wagens frei steht, auch eine radikale Erhöhung der Typklasse. Diese starke Veränderung ist untypisch, da man ja üblicherweise übergreifend für alle Gesellschaften die Typklassen nach Schadensanfälligkeit festlegt. Unsere Maseratis, tauchen in solche Listen nur einfach nicht auf, damit hat die Versicherung freie Wahl. Dir bleibt nur das Kündigungsrecht, und das auch nur, weil sich durch die Einstufung der Betrag erhöht. Eine reine Typklassenveränderung berechtigt nicht zur Sonderkündigung.

Ich weiss auch nicht, was Du damit bewirken willst. Mir wäre eine solche Versicherung als Partner nicht gerade lieb, da diese Aktion auch im Schadenfall auf eine wenig kundenorientierte Vorgehensweise schließen lässt.

Hab mich dem Thema mal aus anderem Grund beschäftigt: Da hat meine Versicherung nach Chiptuning meines Fahrzeugs die Typklasse um 10 Stufen angehoben und sich trotz 6monatiger Verzögerung (!) bis man mir das mitgeteilt hat, geweigert den Beitrag wieder zu senken. Hier hat nach einigen Telefonaten ein Hinweis auf eine mögliche Meldung des Ganzen bei der Bundesaufsichtsbehörde gezogen... Ich hab dann die Versicherung gewechselt und hab rückwirkend den alten Beitrag bekommen.

Die neue Versicherung war dann nicht nur in Bezug auf das Chiptning umgänglicher, auch bei der Einstufung des Maseratis war man fair, und der Beitrag mit 850,- Euro Haftpflicht bei 85% für den neu hinzugenommenen Zweitwagen durchaus vertretbar.


Ergänzend: das mit der Abmeldung habe ich nur geschrieben, falls Du die Frist zur Sonderkündigung bereits überschritten haben solltest.
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#8
Hi Leute,
diese Angelegenheit ist jetzt entschieden. Ich hatte den ganzen Vorgang als Beschwerde beim Versicherungsombudsmann e.V. eingericht. Eine Schiedsstelle, deren Entscheidungen sich auch der HDI unterworfen hat. Nach Prüfung der Unterlagen muss der Ombudsmann dem HDI wohl klare Worte mitgeteilt haben, jedenfalls hat der HDI sich jetzt meiner Rechtsauffassung angeschlossen, meinen Vertrag für dieses Jahr auf Typklasse 10 zurückgestuft und gleichzeitig zum Vertragsende die Änderungskündigung auf Typklasse 21 ausgesprochen. Trotzdem, so möchte doch kein Kunde behandelt werden. Und rechtswidriges Verhalten einer Versicherung dem Kunden gegenüber hat, ausser für den Kunden, keine Folgen!!!
Jetzt folgt also fröhliches Versicherungssuchen!

Grüsse
Me
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#9
Hallo Me1,

als gelernter aus ausübender Versicherungskaufmann kann ich dir meine Meinung sagen: "Die wollten dich loswerden!"
Ich arbeite täglich mit den verschiedenen Eigenschaften der Versicherer. War das denn die einzigste Versicherung die du bei dem HDI hattest?`

Grüsse

Hardy
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