Hmm, ich weiß ja nicht, wo Dir das widerfahren ist. Wenn es in Deutschland der Fall gewesen wäre, läuft es jedenfalls anders.
Wenn die Polizei der Meinung ist, dass Deine Abgasanlage nicht den Vorschriften entspricht, passiert folgendes:
Die Weiterfahrt wird vor Ort untersagt
Lässt sich vor Ort der Nachweis über eine Veränderung nicht zweifelsfrei führen, wird Dein Fahrzeug vorübergehend sichergestellt und mit einem Abschleppfahrzeug zum nächsten amtlich anerkannten Sachverständigen (z.B. TÜV, DEKRA) gebracht, um dort gerichtsverwertbar feststellen zu lassen, ob eine unzulässige Veränderung stattgefunden hat.
Sollte dieser Nachweis geführt werden können, ist die Betriebserlaubnis erloschen.
Folgen sind eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, Punkte in Flensburg und falls sich bei der Prüforganisation ein ordnungsgemäßer Zustand nicht wiederherstellen lässt, die vorübergehende Stilllegung des Fahrzeuges (Entstempelung der Kennzeichen). Die Kosten für das Gutachten gehen natürlich auch zu Deinen Lasten.
Der Gutachter benachrichtigt die Polizei vom Ergebnis des Gutachtens und die Polizei gibt das Fahrzeug wieder frei, weil der Grund der Sicherstellung durch die abgeschlossene Beweismittelerhebung und die vorübergehende Stilllegung weggefallen ist.
Du kannst Deinen Wagen einschließlich ZulassungsbescheinigungT.2 und entstempelten Kennzeichen bei der Prüforganisation aufladen und abholen lassen, um den ordnungsgemäßen Zustand wiederherzustellen. Anschließend kann das Fahrzeug wieder zugelassen und in Betrieb genommen werden.
Hast Du Zweifel an dem Gutachten, kannst Du Deinen Maserati natürlich auch solange in Deiner Garage stehen lassen, bis ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist. Das bestimmst Du selbst ganz allein.
Übrigens: Die Erstattung einer Anzeige bei der Polizei ist zum Glück nicht strafbar und den Tatbestand einer "Bedrohung" erfüllt das natürlich schon gar nicht. Das würde unser gesamtes Rechtssystem ad absurdum führen.
Gruß
Jörg (habe beruflich sehr viel mit diesen Dingen zu tun
)