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05.03.2007 - 18:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.03.2007 - 18:51 von Laurin.)
Morschn.
Zur Zeit ist ja wieder die Diskussion mit CO2 / Feinstaub / Spritverbrauch ect. ganz schön stark in den Medien und unseren Köpfen vertreten.
Weiterhin stellt man fest, dass es sogar in der Nicht-Maserati-Saison wirklich schöne Wochenenden ohne nennenswerte Niederschläge gibt.
Da macht man sich so seine Gedanken: auf der einen Seite wird Masifahren immer teurer durch diverse Steuern u.ä., auf der anderen Seite sind die Wochenenden im Sommer z.T. rar und andere WE können wegen des Saisonkennzeichens nicht genutzt werden.
Nun gibt es neben den bekannten Varianten (Saisonkennzeichen, 07er Nummer, Kurzzeitkennzeichen ...) noch die rote Nummer, das Händlerkennzeichen.
Welcher Aufwand wäre es neben der Gewerbeanmeldung, so eine Nummer zu kriegen (jährliche Kosten, Versicherungspauschale, Steuerpauschale...)
Wer hat den Überblick?
Dann könnte man ja quasi jedes Auto mit dieser Nummer fahren, sozusagen ein "Wechselkennzeichen" á la Austria?
Nachteilig wäre natürlich die Tatsache, dass man dann "Händler" ist und (s)einen Gebrauchtwagen dann nicht mehr ohne Gewährleistung verkaufen kann....
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Ein rotes Dauerkennzeichen, wie es genannt wird, bekommst Du von der Zulassungsstelle auf Antrag zugeteilt, wenn Du begründen kannst, dass ein Bedarf dafür vorhanden ist, und Du ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis dazulegen kannst.
Bedürftigkeit liegt vor, wenn Du ein entsprechendes Gewerbe angemeldet hast. Das kann Autohandel, ein Zulassungsservice, in seltenen Ausnahmefällen auch die Tätigkeit als KFZ Gutachter und ähnliches sein. Letztlich entscheidet die Behörde, die den Antrag bewilligen muss.
Dann darfst Du
- Probefahrten machen (nach Kauf oder Reparaturen),
- Fahrten zur sogenannten "Kaufanreizung", auf gut deutsch Probefahrten von möglichen Kunden, oder auch Überführungsfahrten zu einem möglichen Kunden,
und
- Überführungsfahrten vom Kaufort zum Unterbringungsort bzw. endgültigen Verbringungsort.
Alles andere ist leider illegal. Wie eng die Behörde das dann im Einzelnen sieht, wenn Du mal abends vor ner Kneipe mit dem Wagen auftauchst oder beim Supermarkt parkst, ist von Ort zu Ort verschieden. Ich weiss, dass viele Autohäuser die rote Nummer gern auf den Werkstattersatzwagen klemmen. Nach gesetzlichen Regeln ist das aber eigentlich nicht zulässig. Vielerorts werden hier alle Augen bei den Behörden zugedrückt - ist ja prinzipiell auch in Ordnung, man stützt ja nur die einheimischen Gewerbetreibenden, die damit niemandem weh tun. Seit mit der roten Nummer aber immer mehr Blödsinn betrieben wird, sieht man das in einigen Kreisen recht eng. Wenn z.B. bei uns ein Inhaber mal mehrere Tage mit dem gleichen Wagen und roter Nummer vorm eigenen Haus parkt, kann durchaus mal ein Brief mit der Bitte um Prüfung des Fahrtenbuchs (das Du auch für jede Fahrt führen musst) hereinflattern. Dann solltest Du ne gute Geschichte zum Dauerparken parat haben ("jeden Tag was anderes an der Karre, wir finden den Fehler nich..") und ausserdem sollten da im Fahrtenbuch schon einige unterschiedliche Wagen auftauchen, sonst steht deine "Bedürftigkeit" wieder in Frage (da kann die Phantasie ggf. nachhelfen).
Wenn Dich das alles noch nicht stört, kommt die Tatsache hinzu, dass Du für das notwendige Gewerbe zumindest eine jährliche Umsatzsteuererklärung (erübrigt sich ggf.) und Gewinnermittlung vorlegen musst. Das hat theoretisch auch andere Vorteile, nämlich dass Du bei Einkauf von Großhändlern Sonderkonditionen erhältst. Fällt Deine Jahresergebnis aber über Jahre negativ aus, stellt das Finanzamt deine Ernsthaftigkeit irgendwann in Frage. Und dann hat es sich auf kurz oder lang mit der Nummer...
Kurz: Wenn ein Gewerbe in dem Bereich eh vorhanden oder ggf. sinnvoll unterzubringen ist und Du die Nummer nur zum ab-und-zu fahren nutzen willst, ist´s zwar dennoch nicht ganz legal, aber umsetzbar, ohne allzufest auf die Schnautze zu fallen.
Als Ersatz für eine echte Anmeldung würde ich es aber nicht sehen.
Zu den Kosten: Versicherung ca. 500,-, wobei Du eine Versicherung suchen musst, die Dir die Nummer ohne Betriebshaftpflicht gibt (die is sehr teuer...) und Steuer 190 Euro.
Gruß
Philipp
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Aha- ich merk' schon, das wird wohl dann eher doch nix...
Allein die finanzielle Seite bewegt sich ja zumindest in der gleichen Größenordnung, die man für Steuern und Versicherung so ungefähr für unsere Masis hinlegen muss. Wenn man dann auch noch beim Fahren eingeschränkt wird und den ganzen zusätzlichen Steuerkrimskrams berücksichtigt, ist es den Aufwand wahrscheinlich doch nicht wert. Schade nur, dass die 07er endgültig tot sind. Das wäre wenigstens noch eine ernstzunehmende Alternative gewesen...
Nicht zu vergessen, daß Du ja auch mal ein paar Tage in´s benachbarte Ausland willst, z.B. Bergwandern oder so.....
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11.03.2007 - 20:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.03.2007 - 20:11 von Laurin.)
Hallo Hardy.
Kein Problem. Bin bei der Oldie Car Cover und die sind preislich ziemlich freundlich.
Saisonkennzeichen fahr ich auch. Es gibt aber schöne Tage in den Wintermonaten, wo es einen einfach überkommt. Dann möchte man fahren und darf es nicht. Daher meine Gedanken in diese Richtung.
Hab das aber schon wieder aufgegeben. Ein befreundeter Automechaniker sagte mir zudem, dass man vor der ausgebenden Behörde für die Zuteilung der roten Nummer mind. 5 Kaufverträge / Jahr nachweisen muss.
cu
Laurin
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Hat die Oldie Car Cover nicht ohnehin die Eigenart in jedem Fall - unabhängig von Dauer der Zulassung - einen vollen Jahresbeitrag zu berechnen?!
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Das stimmt, OCC berechnet immer einen vollen Jahresbeitrag. Es wird nur HP+TK im Paket angeboten, es wird ein Gutachten benötigt und es muss nachgewiesen werden, dass man ein zusätzliches "Alltagsauto" hat. Ansonsten waren es alles in allem ca. 600 Euro pro Jahr. Das finde ich fair.
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Ja, insbesondere die Teilkaskobeiträge sind unsschlagbar. Richtig interessant wirds dann noch durch eine Sammlungsversicherung: Ein Jahresbeitrag vom wertvollsten Fahrzeug für z.B. 3 Fahrzeuge pauschal für alle, die Fahrzeuge müssen nur permanent angemeldet (Saison möglich) und ein Alltagsfahrzeug vorhanden sein. Und es darf immer nur 1 Wagen zeitglich bewegt werden.
Und da ich auch nur einen Hintern besitze...
P.
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