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Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Im KFZ Schein vom 4200 CC BJ 2003 ist als Reifengröße 235/40 ZR 18 und 265/25 ZR 18 angegeben. Kein Geschwindigkeitsindex. Nun sind ältere Sommerreifen in der obigen Größe als ZR Reifen mit dem Zusatz W montiert. Sind die zulässig? Der TÜV-Prüfer meines Vertrauens konnte dies nicht eindeutig beantworten.
Grüße!
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30.05.2017 - 17:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.05.2017 - 17:21 von sstefan.)
Hallo Markus,
sorry, muss mich korrigieren:
wenn bei Dir ZR Reifen drauf sind, dann ist das Z vor dem R ein Teil des Geschwindigkeitsindex und bedeutet > 240km/h, wobei der Reifenhersteller die maximale Höchstgeschwindigkeit definiert.
Das zusätzliche W bedeutet bis 270km/h.
Steht in Deinen Papieren der Reifenhersteller mit drin?
Gruß
Stefan
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30.05.2017 - 17:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.05.2017 - 17:17 von MarkusG.)
Danke für die Antwort! Das Z steht vor dem R. Was sagt mir der Zusatz W nach der Zoll Angabe? Um korrekt zu sein steht das W nach dem Tragfähigkeitsindex. Also 265/35 ZR 18 93W
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30.05.2017 - 17:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.05.2017 - 17:26 von sstefan.)
also eigentlich müsstest Du entweder genau die ZR-Reifen haben, die im Schein für das Fahrzeug freigegeben sind, oder Du müsstest Y-Reifen haben, um die Höchstgeschwindigkeit abzudecken.
Gruß
Stefan
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Eben. Im Schein steht aber nur ZR...
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30.05.2017 - 20:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.05.2017 - 20:02 von copcograu.)
Die Kennzeichung ZR bedeutet, dass es ein verstärkter Reifen für Geschwindigkeiten über 240 Km/h ist.
Die Kennzeichung ZR bezeichnet die Geschwindigkeitsindexe V(240km/h>), W(270km/h>) und Y(300km/h>).
Vor 1990 wurde von der Reifenindustrie die Kennzeichung ZR verwendet, um Hochleistungsreifen zu bezeichnen.
Die Geschwindigkeitsindexe W und Y gab es noch nicht... Die ZR-Reifenkennzeichnung ist heute nur teilweise vorhanden und ist obsolet geworden.
Die Kennzeichung R bedeutet nur, dass es ein radialreifen ist. Ein R-Reifen mit einem Geschwindigkeitsindex für besonders hohe Geschwindigkeiten (V, W oder Y) ist in jedem Fall ein ZR-Reifen.
Die Kennzeichung « ZR » ist nicht immer auf der Reifenflanke angegeben.
Die wichtigste Information, die nachgeprüft werden muss, ist der Geschwindigkeitsindex (V,W oder Y).
Uli
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Wäre mir neu das ein reifen die Höchstgeschwindigkeit abdecken muss, wenn er das nicht tut, brauchst du einen Aufkleber im Innenraum, der dich darüber aufklärt.
Breite Höhe Zoll und Traglast sind entscheidend
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Doch, Alex, dem ist so. Ich hab einen Alfa Spider Bj. 82 aus der CH importiert und beim TÜV hieß es, die Höchstgeschwindigkeit im KFZ Schein liegt 3km/h über dem Geschwindigkeitsindex der fast neuen sündenteuren Michelins, die aufgezogen waren. Den Schweizern mit ihren permanenten Limits bei 120 ist das logischerweise latte.
Hierzu Lande liegt der Fall aufgrund unseres Lieblingsverkehrsschilds (282) aber anders.
Der TÜV (und im Zweifel die kontrollierende Obrigkeit) nimmt es damit sehr genau und kann das Fahrzeug bei nicht entsprechender Bereifung sogar stilllegen.
Deutschland halt...
Grüße, Mac
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Dann verstehe ich nicht wieso das bei Winterreifen kein Problem darstellt ...
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Macwiz schrieb:Doch, Alex, dem ist so. Ich hab einen Alfa Spider Bj. 82 aus der CH importiert und beim TÜV hieß es, die Höchstgeschwindigkeit im KFZ Schein liegt 3km/h über dem Geschwindigkeitsindex der fast neuen sündenteuren Michelins, die aufgezogen waren. Den Schweizern mit ihren permanenten Limits bei 120 ist das logischerweise latte.
Hierzu Lande liegt der Fall aufgrund unseres Lieblingsverkehrsschilds (282) aber anders.
Der TÜV (und im Zweifel die kontrollierende Obrigkeit) nimmt es damit sehr genau und kann das Fahrzeug bei nicht entsprechender Bereifung sogar stilllegen.
Deutschland halt...
Grüße, Mac
Hallo Mac,
das wollte ich erst nicht glauben, aber es ist tatsächlich so. Nur bei Winterreifen ist die Ausnahme, dass die Höchstgeschwindigkeit des Reifens unter der des Autos liegen darf, erlaubt.
Wieder was gelernt...
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Gruß aus Hamburg
Timm