21.09.2010 - 10:44
Hallo Sylvester,
da hast Du natürlich recht, die 50m gelten nur bei Nebelschlußleuchten. Trotzdem bleibt Manfreds Problem bestehen, denn lt. STVO ist der Einsatz der Nebelscheinwerfer nur bei Nebel, Schnee und Regen erlaubt. Also unter Bedingungen, bei denen er seine Schätzchen sicherlich lieber in der Garage läßt...
da hast Du natürlich recht, die 50m gelten nur bei Nebelschlußleuchten. Trotzdem bleibt Manfreds Problem bestehen, denn lt. STVO ist der Einsatz der Nebelscheinwerfer nur bei Nebel, Schnee und Regen erlaubt. Also unter Bedingungen, bei denen er seine Schätzchen sicherlich lieber in der Garage läßt...
Gruß
Peter
Peter