17.08.2011 - 13:08
...denke schon, dass das die Regel ist. Und das trägt dazu bei, dass die Autos noch unverkäuflicher werden. Denn welcher echte Gewerbetreibende kauft sich am Ende so ein Fahrzeug, wenn es ihm wirklich um die betriebliche Nutzung geht? Mal unabhängig von der Zuverlässigkeit oder einer Ganzjahresnutzung hat er ja auch noch die 1%-Versteuerung bei einem nicht ganz so niedrigen Neupreis zu tragen (alternativ Fahrtenbuch).
Eine andere Frage ist, in wie weit das Händler tatsächlich ausschliessen können. Da weiß Uli (=Anwalt) dank seiner Profession sicher mehr, er wird beim Kauf seines 3200 vom Händler zudem ja auch gerade das Thema Gewährleistung behandelt haben. Möglicherweise macht es sich ein Händler zu einfach, wenn er einfach "An Gewerbetreibenden" verkauft, ohne sich einen Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein zeigen zu lassen - könnte mir vorstellen, dass unsere nach meinen Erfahrungen prinzipiell eher unternehmerfeindlichen Gerichte (bspw. beim Arbeitsgericht) daraus eine Umgehung der gesetzlichen Ansprüche zu Lasten des Konsumenten konstruieren, selbst wenn dem sein Handeln vollkommen klar gewesen ist.
Aber die zweite Fragestellung zielt ja dann darauf ab, zunächst in dem Wissen einer wackligen Rechtsposition einen solchen formalen Anspruch des Händlers zu akzeptieren, um dann nachher im Falle der Fälle doch noch einen Trumpf zu ziehen... Das wäre mir extrem zuwider. Wie Du es schon sagst, sollte man akzeptieren, dass ein Händler ein solch unberechenbares Fahrzeug gar nicht mehr anders verkaufen kann. Und dann muss man das Risiko tatsächlich vollumfänglich selbst tragen. Etwas anderes ist es natürlich mit den zugesicherten Eigenschaften wie Unfallfreiheit etc., aber das hat ja mit Gewährleistungsansprüchen nichts zu tun.
Viel Erfolg beim Kauf
Don Jupp
P.S. Interessanterweise finden sich im Ausland manchmal 3200 mit Garantie, etwa in der Schweiz. Dies mag damit zusammen hängen, dass der 3200 dauerhaftes Vollgasgeknüppel angeblich nicht so zu schätzen weiß und es deshalb in Ländern mit restriktiv gehandhabter Geschwindigkeitsbegrenzung viel seltener zu Motorschäden kommt. Wenn Du sowieso über Gewerbe kaufen würdest, bist Du wahrscheinlich auch vorsteuerabzugsberechtigt. Dann erhältst Du die 19% Einfuhrumsatzsteuer beim Kauf in der Schweiz wieder.
Wäre ein 3200 Objekt meiner Begierde, käme ein Auto aus der Schweiz für mich trotz des schlechten Frankenkurses definitiv in Frage, weil ich die (mutmaßlich) geringere Belastung des Motors und einen vermutlich besseren Wartungszustand gerade bei dem Auto für sehr wichtig erachten würde.
Eine andere Frage ist, in wie weit das Händler tatsächlich ausschliessen können. Da weiß Uli (=Anwalt) dank seiner Profession sicher mehr, er wird beim Kauf seines 3200 vom Händler zudem ja auch gerade das Thema Gewährleistung behandelt haben. Möglicherweise macht es sich ein Händler zu einfach, wenn er einfach "An Gewerbetreibenden" verkauft, ohne sich einen Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein zeigen zu lassen - könnte mir vorstellen, dass unsere nach meinen Erfahrungen prinzipiell eher unternehmerfeindlichen Gerichte (bspw. beim Arbeitsgericht) daraus eine Umgehung der gesetzlichen Ansprüche zu Lasten des Konsumenten konstruieren, selbst wenn dem sein Handeln vollkommen klar gewesen ist.
Aber die zweite Fragestellung zielt ja dann darauf ab, zunächst in dem Wissen einer wackligen Rechtsposition einen solchen formalen Anspruch des Händlers zu akzeptieren, um dann nachher im Falle der Fälle doch noch einen Trumpf zu ziehen... Das wäre mir extrem zuwider. Wie Du es schon sagst, sollte man akzeptieren, dass ein Händler ein solch unberechenbares Fahrzeug gar nicht mehr anders verkaufen kann. Und dann muss man das Risiko tatsächlich vollumfänglich selbst tragen. Etwas anderes ist es natürlich mit den zugesicherten Eigenschaften wie Unfallfreiheit etc., aber das hat ja mit Gewährleistungsansprüchen nichts zu tun.
Viel Erfolg beim Kauf
Don Jupp
P.S. Interessanterweise finden sich im Ausland manchmal 3200 mit Garantie, etwa in der Schweiz. Dies mag damit zusammen hängen, dass der 3200 dauerhaftes Vollgasgeknüppel angeblich nicht so zu schätzen weiß und es deshalb in Ländern mit restriktiv gehandhabter Geschwindigkeitsbegrenzung viel seltener zu Motorschäden kommt. Wenn Du sowieso über Gewerbe kaufen würdest, bist Du wahrscheinlich auch vorsteuerabzugsberechtigt. Dann erhältst Du die 19% Einfuhrumsatzsteuer beim Kauf in der Schweiz wieder.
Wäre ein 3200 Objekt meiner Begierde, käme ein Auto aus der Schweiz für mich trotz des schlechten Frankenkurses definitiv in Frage, weil ich die (mutmaßlich) geringere Belastung des Motors und einen vermutlich besseren Wartungszustand gerade bei dem Auto für sehr wichtig erachten würde.