14.06.2013 - 13:30
Man sollte derartige Fälle immer vorsichtig beurteilen, in die eine wie die andere Richtung. Es ist sicher so, dass im Fall Mollath insbesondere in der ursprünglichen Verhandlung als auch nach Bekanntwerdung des HVB Berichts viele Fehler gemacht wurden - vorsätzlich oder fahrlässig. Die aktuell durch Zeugen, Rechtsanwälte und Medien aufgestellte Vorabdefinition eines Justizirrtums, sehe ich aber ebenso kritisch wie das Urteil selbst. Diese Medienkampagne hat immerhin dazu geführt, dass der Fall höchstwahrscheinlich wiederaufgerollt wird, und das ist auch gut so. Ich würde aber nicht davon ausgehen, dass Mollath ganz zwangsläufig (und zurecht) dann freigesprochen wird.
Hierzu auch lesenswert:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gu...05355.html
P.
Hierzu auch lesenswert:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gu...05355.html
P.
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