16.06.2013 - 22:49
Macwiz schrieb:Ach so und mit 5-Tages Kennzeichen ist es legal?
Komische Praxis...
Die rote Nummer ist ja extra für "Probe- und Überführungsfahrten" gedacht, naja, vielleicht besteht damit im Ausland kein Versicherungsschutz?
Ich hatte 2012 für den Kauf unseres Lieferwagens in Spanien extra bei meiner Versicherung und bei der Zulassungsstelle nachgefragt.
Gruß, Mac
Nein Mac ist auch nicht legal, Deutsches Kennzeichen an ein Italienisches oder Spanisches Fahrzeug ist NICHT erlaubt!
Hier mal ein Auszug vom Landratsamt!
Hinweise zur Nutzung von Kurzzeitkennzeichen im Ausland
Die Zulassungsbehörden werden oftmals mit der Frage konfrontiert, ob eine Nutzung der Kurzzeitkennzeichen im Ausland zu Problemen führen kann.
Grundsätzlich gilt: Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist ein nationaler Verwaltungsakt und kann daher nur für Fahrzeuge gelten, die sich zum Zeitpunkt der Zuteilung in Deutschland befanden. Die Anbringung eines Kurzzeitkennzeichens an ein Fahrzeug im Ausland, um dieses damit z. B. nach Deutschland zu überführen, ist nicht zulässig!
Akzeptanz der Kurzzeitkennzeichen im Ausland:
Die nationalen Zulassungsdokumente werden durch die Teilnehmerstaaten des Internationalen Abkommens über den Straßenverkehr gegenseitig anerkannt. Allerdings sind Kurzzeitkennzeichen und der entsprechende Fahrzeugschein genaugenommen keine offiziellen Zulassungsdokumente, da damit eine Nutzung von Fahrzeugen außerhalb des Zulassungsverfahren gestattet wird, die in dieser Form nicht unter das Straßenverkehrsübereinkommen fällt. Deshalb müssen Kurzzeitkennzeichen im Ausland nicht akzeptiert werden.
Es gibt diesbezüglich aber zwischenstaatliche Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Überführungs- und Probekennzeichen sowie den zugehörigen Fahrzeugpapieren bzw. Hinweise über das Tolerieren der Kurzzeitkennzeichen durch einige Staaten. Diese möchten wir hier gern weitergeben. Beachten Sie aber, dass dies keine rechtsverbindliche Auskunft sein kann und darf, da uns zum einen der genaue Inhalt der jeweiligen Abkommen nicht bekannt ist und in den anderen Fällen die Anerkennung der legitimen Entscheidungen eines jeden Landes überlassen bleibt.
Bilaterale Abkommen existieren mit Österreich seit 1979 und mit Italien seit 01.01.1994
(In Italien wurden jedoch im Jahr 2004 Fahrer von Fahrzeugen, die dort mit deutschen Kurzzeitkennzeichen unterwegs waren, mit hohen Geldbußen (bis 1000 Euro) bestraft. Zudem wurden die betreffenden Fahrzeuge sichergestellt. Begründet wurden diese Maßnahmen damit, dass sich das Abkommen von 1994 auf die ehemaligen roten Kennzeichen und nicht auf die neuen, seit 1998 geltenden Kurzzeitkennzeichen bezieht. Das italienische Verkehrsministerium hat zwischenzeitlich auf Grund einer Intervention des Bundesverkehrsministeriums die zuständigen italienischen Behörden angewiesen, deutsche Kurzzeitkennzeichen nicht mehr zu beanstanden. Inwieweit diese Erkenntnis sich in der Praxis niederschlägt, können wir nicht beurteilen.
Wie gesagt, ich sehe sehr, sehr viele Händler, sowie auch private Kuzzeitkennzeichen an italienischen gerade gekauften Fahrzeugen......
Und wie immer "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".....
Gruß Rossi
der mit ner roten auch mal gaaaanz schnell übern Brenner war...
Wo ist eigentlich die Signatur.....?