19.07.2013 - 19:02
Wenn der Wagen von einem Händler gekauft wurde, sollte folgende Vorgehensweise ohne größere Problem umsetzbar sein :
Der Kauf liegt wenige Wochen zurück.
Km Stand bei Kauf ist dokumentiert.
Fahrleistung des jetzigen Besitzers ist nachvollziehbar und liegt nicht im hohen tausender Bereich.
Dann sollte es möglich sein, nachzuweisen, daß der Kat schon bei Kauf nicht mehr in Ordnung war weil er sich in dieser kurzen Zeit mit den gefahrenen Kilometern nicht in diesen Zustand entwickeln kann.
Deshalb würde ich dezent auf Rechtschutzversicherung und Beauftragung eines Gutachters hinweisen.
Die Nachweispflicht daß kein Schaden bei Kauf vorlag liegt momentan noch beim Verkäufer.
Daniel
Der Kauf liegt wenige Wochen zurück.
Km Stand bei Kauf ist dokumentiert.
Fahrleistung des jetzigen Besitzers ist nachvollziehbar und liegt nicht im hohen tausender Bereich.
Dann sollte es möglich sein, nachzuweisen, daß der Kat schon bei Kauf nicht mehr in Ordnung war weil er sich in dieser kurzen Zeit mit den gefahrenen Kilometern nicht in diesen Zustand entwickeln kann.
Deshalb würde ich dezent auf Rechtschutzversicherung und Beauftragung eines Gutachters hinweisen.
Die Nachweispflicht daß kein Schaden bei Kauf vorlag liegt momentan noch beim Verkäufer.
Daniel