19.07.2013 - 21:58
Rarufu schrieb:signorrossi01 schrieb:1: Wenn das Fahrzeug, von Privat gekauft wurde und ein Maserati Vertreter oder wer auch immer "NUR eine Durchsicht" macht und die Engine Leuchte in dem Moment NICHT geleuchtet hat, kann er diesen Defekt nicht oder wenn nur durch Zufall entdecken.
Da stimm ich nicht ganz zu: Wenn der Arbeitsauftrag eine Gebrauchtwagenbewertung ist und - ganz gleich ob zu diesem Zeitpunkt die Leuchte leuchtet oder nicht - der Fehlerspeicher einfach nicht kontrolliert wird, halte ich das für grob fahrlässig, denn dann könnte ich auch zu Hinz und Kunz gehen und müsste nicht zu einem Fachhändler, der technisch dafür ausgerüstet ist. Fehlerspeicher, Kupplung auslesen - das ist doch das A und O um eine vernünftige Bewertung oder auch Durchsicht machen zu können.
Viele Grüße
Ralf
Ja in der Tat, das ist eigentlich Vorschrift.
Aber selbst bei Porsche muss man das Protokoll extra verlangen.
Die Realität sieht doch so aus das jemand den Fehlerspeicher ausliest und zurücksetzt, das war es in der Regel. Jedem einzelnen Fehler nachzugehen das würde den Kostenrahmen gaaaaanz schnell sprengen.
Und Quervergleiche (z.B. Betriebsstunden des Airbagsteuergerätes mit dem Motorsteuergerät) vergleichen wird auch nicht im Standard sein.
Durchschnittsgeschwindigkeit ermitteln usw.
Hier will irgendwie nie einer dem anderen was nachweisen.......


Wo ist eigentlich die Signatur.....?