20.07.2013 - 10:03
Rarufu schrieb:signorrossi01 schrieb:1: Wenn das Fahrzeug, von Privat gekauft wurde und ein Maserati Vertreter oder wer auch immer "NUR eine Durchsicht" macht und die Engine Leuchte in dem Moment NICHT geleuchtet hat, kann er diesen Defekt nicht oder wenn nur durch Zufall entdecken.
Da stimm ich nicht ganz zu: Wenn der Arbeitsauftrag eine Gebrauchtwagenbewertung ist und - ganz gleich ob zu diesem Zeitpunkt die Leuchte leuchtet oder nicht - der Fehlerspeicher einfach nicht kontrolliert wird, halte ich das für grob fahrlässig, denn dann könnte ich auch zu Hinz und Kunz gehen und müsste nicht zu einem Fachhändler, der technisch dafür ausgerüstet ist. Fehlerspeicher, Kupplung auslesen - das ist doch das A und O um eine vernünftige Bewertung oder auch Durchsicht machen zu können.
Viele Grüße
Ralf
Ich gehe davon aus und lese raus, das dass Fzg privat
gekauft wurde und dann zur Durchsicht in der Maserati Werkstatt
war.
Es gibt kein Protokoll, entweder der Fehler ist aktiv, abgelegt oder gelöscht.
Protokolle werden nur jeweils auf den testern festgehalten, nicht in einem
Zentralen System.
Wenn also der Fehler bei Werkstatt X permanent gelöscht wurde, weil der vorbesitzer das so wollte und dann nicht mehr aufgetreten ist, kann das Werkstatt Y nicht "sehen"
und hat einen leeren Fehlerspeicher vor sich.
Die Verantwortlichen für den Pfusch ist also Werkstatt X bzw Vorbesitzer !
Da wusste man Bescheid.
Wenn ich davon ausgehe das dass Auto nicht von Werkstatt
Y verkauft sondern nur geprüft wurde.