20.07.2013 - 13:35
Okay, dann bittet ein "Mess"-Laie (ich nenn es jetzt einfach mal so) um Aufklärung:
1. In meiner idealen Welt werden Fehler in einem nicht flüchtigen Speicherbaustein in der Elektronik des Fahrzeugs abgelegt und können von dort ausgelesen werden
2. Das Auslesen bedeutet nicht, dass die Fehler aus dem Speicherbaustein übertragen werden und dann nur noch auf dem Tester vorliegen
3. Ich kann mittels des Testers Speichereinträge löschen, muss das aber nicht tun
4. Wenn ein Laie ohne Tester eine aktive "Check Engine"-Leuchte ausschalten will, bleibt nur die Trennung der Batterie. Dies löscht aber nicht den Fehler im Speicherbaustein.
Wenn das jetzt soweit korrekt ist war mein Punkt, dass eine Fachwerkstatt, die eine Bewertung abgibt und dabei die im Speicherbaustein vorhandenen Fehler ignoriert, grob fahrlässig handelt. Wenn diese vorher gelöscht wurde ist natürlich nichts nachweisbar. Das wird aber nicht immer gemacht, in der Regel wird der unredliche Vorbesitzer nur das Aufleuchten der Kontrollleuchte abstellen, geht ja auch einfach und unkompliziert.
Ist das oben angeführte richtig und werden Ereignisse mit Datum im Speicherbaustein abgelegt, dann könnte darüber ein Nachweis geführt werden, dass die Bewertung fachlich nicht korrekt durchgeführt wurde.
Oder werden jedes Mal wenn ein Tester angeschlossen wird sämtliche Daten vom Fahrzeugspeicher übertragen und im Speicher gelöscht?
Nachhilfebedürftige Grüße
Ralf
1. In meiner idealen Welt werden Fehler in einem nicht flüchtigen Speicherbaustein in der Elektronik des Fahrzeugs abgelegt und können von dort ausgelesen werden
2. Das Auslesen bedeutet nicht, dass die Fehler aus dem Speicherbaustein übertragen werden und dann nur noch auf dem Tester vorliegen
3. Ich kann mittels des Testers Speichereinträge löschen, muss das aber nicht tun
4. Wenn ein Laie ohne Tester eine aktive "Check Engine"-Leuchte ausschalten will, bleibt nur die Trennung der Batterie. Dies löscht aber nicht den Fehler im Speicherbaustein.
Wenn das jetzt soweit korrekt ist war mein Punkt, dass eine Fachwerkstatt, die eine Bewertung abgibt und dabei die im Speicherbaustein vorhandenen Fehler ignoriert, grob fahrlässig handelt. Wenn diese vorher gelöscht wurde ist natürlich nichts nachweisbar. Das wird aber nicht immer gemacht, in der Regel wird der unredliche Vorbesitzer nur das Aufleuchten der Kontrollleuchte abstellen, geht ja auch einfach und unkompliziert.
Ist das oben angeführte richtig und werden Ereignisse mit Datum im Speicherbaustein abgelegt, dann könnte darüber ein Nachweis geführt werden, dass die Bewertung fachlich nicht korrekt durchgeführt wurde.
Oder werden jedes Mal wenn ein Tester angeschlossen wird sämtliche Daten vom Fahrzeugspeicher übertragen und im Speicher gelöscht?
Nachhilfebedürftige Grüße
Ralf