20.07.2013 - 18:19
Ob man Werkstatt X wirklich einen Vorwurf machen kann, würde ich mal
im Raum stehen lassen, denn wenn der Vorbesitzer einfach sagt:
"Bitte den Fehler einfach nur löschen damit kein Check Engine mehr leuchtet,
denn ich möchte kein Geld für einen neuen Katalysator ausgeben ( 1800€ )",
dann sollte man den Vorwurf an den Vorbesitzer richten.
Dieser hätte beim Verkauf zumindest mal erwähnen sollen, das die Motorkontrollleuchte immer wieder ( mindestens 1x ) aufgeleuchtet hat.
Dann hätte man das jetzt Werkstatt Y mitteilen können und der Gebrauchtwagencheck wäre anders ausgegangen ( Mit der Vorraussetzung das der Wagen über Privat und nicht von Werkstatt Y verkauft wurde ).
Alles schon erlebt...
im Raum stehen lassen, denn wenn der Vorbesitzer einfach sagt:
"Bitte den Fehler einfach nur löschen damit kein Check Engine mehr leuchtet,
denn ich möchte kein Geld für einen neuen Katalysator ausgeben ( 1800€ )",
dann sollte man den Vorwurf an den Vorbesitzer richten.
Dieser hätte beim Verkauf zumindest mal erwähnen sollen, das die Motorkontrollleuchte immer wieder ( mindestens 1x ) aufgeleuchtet hat.
Dann hätte man das jetzt Werkstatt Y mitteilen können und der Gebrauchtwagencheck wäre anders ausgegangen ( Mit der Vorraussetzung das der Wagen über Privat und nicht von Werkstatt Y verkauft wurde ).
Alles schon erlebt...