06.09.2018 - 19:35
so, heute war der grosse Tag.
Nachdem Anfang August der TÜV noch eine Wunschliste zusammen gestellt hat wurden die übrig gebliebenen Mängel von H. Fillibeck behoben.
Mit bestandener Nachprüfung ging es dann heute zum Landratsamt.
Eigentlich war alles vorhanden, was man so braucht:
- Versichungsnachweis
- Nachprüfung bestanden
- EU Konformitätsnachweis (Auto hat EU Typgenehmigung)
- SEPA Mandat
- Personalausweis
Ohne Wartemarke ging es zum Händlerschalter. Dort habe ich die Unterlagen abgegeben.
Nach ein bisschen Warten kam eine Dame aus dem Nebenraum und erklärte mir:
"Ohne §21 Vollgutachten im Original kann sie das Fahrzeug nicht zulassen, weil es aus EU-Drittstaaten kommt"
Zu Hause habe ich ein bisschen geforscht.
Wenn man eine EU Typzulassung nachweisen kann, ist nur eine §29 Untersuchung erforderlich.
Angerufen:
"geht nicht"
"Aber der TÜV meint, es wäre kein Problem da eine EU Typgegehmigung vorliegt"
"Müssen wir klären"
Nach 3 Telefonaten ging es dann doch.
Nachdem Anfang August der TÜV noch eine Wunschliste zusammen gestellt hat wurden die übrig gebliebenen Mängel von H. Fillibeck behoben.
Mit bestandener Nachprüfung ging es dann heute zum Landratsamt.
Eigentlich war alles vorhanden, was man so braucht:
- Versichungsnachweis
- Nachprüfung bestanden
- EU Konformitätsnachweis (Auto hat EU Typgenehmigung)
- SEPA Mandat
- Personalausweis
Ohne Wartemarke ging es zum Händlerschalter. Dort habe ich die Unterlagen abgegeben.
Nach ein bisschen Warten kam eine Dame aus dem Nebenraum und erklärte mir:
"Ohne §21 Vollgutachten im Original kann sie das Fahrzeug nicht zulassen, weil es aus EU-Drittstaaten kommt"
Zu Hause habe ich ein bisschen geforscht.
Wenn man eine EU Typzulassung nachweisen kann, ist nur eine §29 Untersuchung erforderlich.
Angerufen:
"geht nicht"
"Aber der TÜV meint, es wäre kein Problem da eine EU Typgegehmigung vorliegt"
"Müssen wir klären"
Nach 3 Telefonaten ging es dann doch.
