In § 23 der StVZO steht nur, dass für die H-Zulassung ein entsprechendes Gutachten erforderlich ist:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__23.html
Ich weiß jedoch nicht, ob die Zulassungsstellen darüber hinaus eine rechtliche Handhabe haben, den Halter auf Vorhandensein eines nicht-historischen Alltagsfahrzeugs zu überprüfen, wenn dieses Gutachten vorgelegt werden kann...
Der TÜV überprüft dies jedenfalls nicht:
https://www.tuev-sued.de/uploads/images/...dtimer.pdf
Ansonsten ist es aber auch nicht sonderlich ungewöhnlich, historische Fahrzeuge gewerblich zu nutzen. Man kann Oldtimer schließlich auch für Hochzeiten mieten und Stadtrundfahrten in alten Londoner Doppeldeckern machen...
Viele Grüße,
Helge
Ups... Mal wieder zu lahm... Sorry!
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__23.html
Ich weiß jedoch nicht, ob die Zulassungsstellen darüber hinaus eine rechtliche Handhabe haben, den Halter auf Vorhandensein eines nicht-historischen Alltagsfahrzeugs zu überprüfen, wenn dieses Gutachten vorgelegt werden kann...
Der TÜV überprüft dies jedenfalls nicht:
https://www.tuev-sued.de/uploads/images/...dtimer.pdf
Ansonsten ist es aber auch nicht sonderlich ungewöhnlich, historische Fahrzeuge gewerblich zu nutzen. Man kann Oldtimer schließlich auch für Hochzeiten mieten und Stadtrundfahrten in alten Londoner Doppeldeckern machen...
Viele Grüße,
Helge
Ups... Mal wieder zu lahm... Sorry!
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