25.03.2007 - 09:00
Hi Phillip,
du musst echt mal schauen, ob du eine klare Sachlage nicht nur deinerseits, sonder auch aus Sicht des Zeugen in schriftlicher Form bekommst. Nur so hast du eine gute Chance eine Regulierung der gegnerischen Versicherung zu erhalten. Will nicht schwarz malen, aber selbst dann ist es eine weitere Frage ob du an einen Gutachter gerätst, der eine ordnungsgemäße Fahrzeugbewertung vornimmt. Da ich mich für deinen Ghibli als er zum Kauf angeboten wurde ebenfalls interessiert hatte, ist mir das Auto noch ganz gut in Erinnerung. Es standen ja einige Dinge aus die du noch machen wolltest. Auch hier wird der Gutachter bzw. Regulierer eine Gesamtbewertung vornehmen und dann kann ich mir sehr gut vorstellen, dass der Totalschaden erreicht wird.
So traurig es ist, ich glaube dir wird nichts anderes übrig bleiben, als nach einem neuen günstigen Ghibli oder einem mit leichtem Schaden zu Suchen.
Viele Grüsse HK
du musst echt mal schauen, ob du eine klare Sachlage nicht nur deinerseits, sonder auch aus Sicht des Zeugen in schriftlicher Form bekommst. Nur so hast du eine gute Chance eine Regulierung der gegnerischen Versicherung zu erhalten. Will nicht schwarz malen, aber selbst dann ist es eine weitere Frage ob du an einen Gutachter gerätst, der eine ordnungsgemäße Fahrzeugbewertung vornimmt. Da ich mich für deinen Ghibli als er zum Kauf angeboten wurde ebenfalls interessiert hatte, ist mir das Auto noch ganz gut in Erinnerung. Es standen ja einige Dinge aus die du noch machen wolltest. Auch hier wird der Gutachter bzw. Regulierer eine Gesamtbewertung vornehmen und dann kann ich mir sehr gut vorstellen, dass der Totalschaden erreicht wird.
So traurig es ist, ich glaube dir wird nichts anderes übrig bleiben, als nach einem neuen günstigen Ghibli oder einem mit leichtem Schaden zu Suchen.
Viele Grüsse HK