25.01.2012 - 08:29
Fridolin schrieb:Das betrifft uns doch nicht
Die Probefahrt gilt doch nur für neu zugelassene Fahrzeuge ab April 2012. Der 1. Prüftermin ist bei Neufahrzeugen nach 3 Jahren fällig. Die 1. Probefahrt beim Tüv ist dann 2015 fällig.
René
Richtig, bzw. bei Mietwagen oder Taxis entsprechend früher. Hintergrund ist der zusammen mit einem ODB Diagnosegerät zu testen, ob Sicherheitssysteme alle fehlerfrei funktionieren.
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The difference between men and boys
is the price of their toys
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