29.10.2010 - 16:30
joe424 schrieb:Das halte ich für ein Gerücht bzw. nicht für rechtens, Fernabsatz gilt 2 Wochen und man hat das Recht einen Artikel ohne Angabe von Gründen in diesem Zeitraum zurückzusenden!
Wenn ein Shop derartige Klauseln in seinen AGBs hat, dann sind diese m.M. nach unwirksam und gelten nur dazu Unwissende abzuschrecken.
Denn wenn das Gerät bei meinem Auto nicht funktioniert ist das m.M. nach ein sehr guter Grund den Artikel nicht abzunehmen.
Der Artikel darf natürlich nicht beschädigt sein oder unübliche Gebrauchsspuren haben.
Kann ja jeder der es nicht glaubt selbst im BGB nachlesen.
Was Du schreibst ist rechtlich gesichert. Dagegen ist im Sinne des Verbraucherschutzes auch nichts einzuwenden.
Aber damit ist sicher nicht gemeint, daß man sich ein Diagnosegerät (oder was auch immer) mit der Absicht bestellt, es einmalig zu benutzen und danach wieder an den Verkäufer zurückzuschicken.
Gruß
Werner