21.03.2016 - 22:38
hello...
ich würde den mangel auf jeden fall schriftlich und per einschreiben anzeigen und um behebung des mangels bitten (klappern beim starten). somit hast du was schriftliches falls dir nach der garantie was um die ohren fliegt, obwohl der mangel schon vorher war. wenn es zum streit vor gericht kommt hast du dann was schriftliches das du dich gekümmert hast und der mangel trotz deines wunsches nicht behoben wurde (jetzt entstanden ist quasi ein vollgeschaden deiner anzeige). somit muss dann die werkstatt oder die garantie/versicherung zahlen.
grüße henry
ich würde den mangel auf jeden fall schriftlich und per einschreiben anzeigen und um behebung des mangels bitten (klappern beim starten). somit hast du was schriftliches falls dir nach der garantie was um die ohren fliegt, obwohl der mangel schon vorher war. wenn es zum streit vor gericht kommt hast du dann was schriftliches das du dich gekümmert hast und der mangel trotz deines wunsches nicht behoben wurde (jetzt entstanden ist quasi ein vollgeschaden deiner anzeige). somit muss dann die werkstatt oder die garantie/versicherung zahlen.
grüße henry