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Schon mal Probleme mit Lautstärke des Klappenauspuffs beim Granturismo S CC gehabt?
#1
Hatte jemand von Euch schon mal Probleme mit der Lautstärke bei einer Kontrolle?
Das würde mich interessieren.
Grundsätzlich finde ich natürlich den Sound irre.

Grüße
FH
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#2
Ah, siehe anderer Thread ...
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#3
Nein noch nie
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#4
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in Deutschland damit zu Problemen - außer mit der Nachbarschaft ;-) - kommen kann. Ist ja alles vom TÜV abgesegnet und im KfZ-Schein vermerkt. Ist halt Hartrock und keine Panflöte :)!!
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#5
Da die Anlage serienmässig verbaut ist, musst du dir auch keine Sorgen machen.

Aber solltest du morgens um drei Uhr auf den Gedanken kommen, den 1. Gang auszureizen, dann hast du ne Anzeige, wegen Lärmbelästigung, am Hals. Aber das trifft wiederum auf jedes Fahrzeug zu.
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#6
Hi Fritz,

Ich hatte wegen die Geräuschentwicklung mit Beamten Probleme. Auto wurde Beschlagnahmt. Von denen beauftragte Geräuschemessung wurde unvorschriftsmäßig durchgeführt -Messung wurde unter dem Umstand logischerweise nicht bestanden- und daraufhin Fahrzeugpapiere + Kennzeichen entnommen.

Nach 6 Monate(!) hin und her mit Antwalt gegen die Behörde wurden die Fahrzeugpapiere + Kennzeichen endlich wieder freigegeben.

Ich werde nicht mehr dazu sagen, da das Verfahren nicht abgeschlossen ist.

Aus eigene Erfahrung sind in Deutschland Nachbarn sehr wohl darüber sehr empfindlich und ich habe oft von diversen Nachbarn in diversen Wohnorten negatives Feedback dazu bekommen. Bis zur Anzeige kamm es allerdings bis jetzt nicht (obwohl einmal eine ältere Dame mir schon damit Bedroht hatte die Polizei anzurufen, was ich schon als Bedrohung empfunden habe worüber ich selbst gegen die Frau Anzeige erstatten hätte dürfte. Das hätte ich erhlich gesagt auch getan im Fall, dass Beamten vor meine Haustür stunden).

Genieße das Auto und sein Klang, denn allein das ich ein unvergleichbares und unvergessliches Alleinstellungsmerkmal welcher Dir viel viel Freude & Freunde (in Form von Passanten alle Geschlechter!) bescheren wird.
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#7
Hmm, ich weiß ja nicht, wo Dir das widerfahren ist. Wenn es in Deutschland der Fall gewesen wäre, läuft es jedenfalls anders.

Wenn die Polizei der Meinung ist, dass Deine Abgasanlage nicht den Vorschriften entspricht, passiert folgendes:
Die Weiterfahrt wird vor Ort untersagt
Lässt sich vor Ort der Nachweis über eine Veränderung nicht zweifelsfrei führen, wird Dein Fahrzeug vorübergehend sichergestellt und mit einem Abschleppfahrzeug zum nächsten amtlich anerkannten Sachverständigen (z.B. TÜV, DEKRA) gebracht, um dort gerichtsverwertbar feststellen zu lassen, ob eine unzulässige Veränderung stattgefunden hat.
Sollte dieser Nachweis geführt werden können, ist die Betriebserlaubnis erloschen.
Folgen sind eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, Punkte in Flensburg und falls sich bei der Prüforganisation ein ordnungsgemäßer Zustand nicht wiederherstellen lässt, die vorübergehende Stilllegung des Fahrzeuges (Entstempelung der Kennzeichen). Die Kosten für das Gutachten gehen natürlich auch zu Deinen Lasten.
Der Gutachter benachrichtigt die Polizei vom Ergebnis des Gutachtens und die Polizei gibt das Fahrzeug wieder frei, weil der Grund der Sicherstellung durch die abgeschlossene Beweismittelerhebung und die vorübergehende Stilllegung weggefallen ist.
Du kannst Deinen Wagen einschließlich ZulassungsbescheinigungT.2 und entstempelten Kennzeichen bei der Prüforganisation aufladen und abholen lassen, um den ordnungsgemäßen Zustand wiederherzustellen. Anschließend kann das Fahrzeug wieder zugelassen und in Betrieb genommen werden.
Hast Du Zweifel an dem Gutachten, kannst Du Deinen Maserati natürlich auch solange in Deiner Garage stehen lassen, bis ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist. Das bestimmst Du selbst ganz allein.

Übrigens: Die Erstattung einer Anzeige bei der Polizei ist zum Glück nicht strafbar und den Tatbestand einer "Bedrohung" erfüllt das natürlich schon gar nicht. Das würde unser gesamtes Rechtssystem ad absurdum führen.

Gruß
Jörg (habe beruflich sehr viel mit diesen Dingen zu tunSmile2)
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#8
Hi Mercurius,

schön was Du schreibst, aber der Beamte war der Meinung er hat Recht und zieht seine Sache durch. Er hat eine Pistole, ist unkündbar und kann in seinem Ermessen alles machen was er will - ist leider so und da kann man nix machen. War übrigens in eine Deutsche Metropole...

Übrigens: Wenn jemand mich Bedroht - in dem Fall die alte Frau die mich Bedroht hatte die Polizeit zu rufen -  kann ich sehr wohl eine Anzeige wegen Nötigung erstatten lassen (das habe ich juristisch geprüft). Angemessen wäre für die Frau, mir einen netten Brief zu schreiben Falls Sie nicht den Mums hat, mich persönlich höflich in der Sache heranzutreten.

Gruß
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#9
Sorry Peterson aber das ist aber weder Nötigung noch Bedrohung.

Für die Nötigung bedarf es einer erfolgreichen Handlung, Duldung oder Unterlassung deinerseits. Alles Andere bliebe beim Versuch.

Eine Bedrohung (gleich der nächste Paragraph) erfordert dagegen eine Drohung mit einem gegen Dich oder eine Dir nahestehende Person gerichteten VERBRECHEN!

Anzeige kannst Du grundsätzlich wegen fast allem stellen (überspitzt sogar wegen: "Fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage") - was bei herum kommt, steht aber auf einem ganz anderen Blatt.

Beim Auto kenne ich aber auch keine andere, als die von Jörg beschriebene Verfahrensweise.

Und ja, ich habe auch beruflich damit zu tun ...
______________________________
Der Vorteil der Klugheit besteht darin,
dass man sich dumm stellen kann.
Das Gegenteil ist schon schwieriger...
Kurt Tucholsky (1890 - 1935)
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#10
Hehe lasst mal die Alte beiseite :D

Wie sieht es den wegen der sechsmonatigen Stilllegung aus. Sollte herauskommen, dass sich dein Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, werden dir die 6 Monate irgendwie vergütet? Also Umtriebe, Wertminderung, Kosten, Zeit usw.

Was sagen die Experten? :)


Und wie sieht es eigentlich damit aus, wenn man eine originale GTS Klappenauspuffanlage an einem QP nachrüstet. Ist das zugelassen oder erlischt da auch die Betriebserlaubnis?
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